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Arbeitsecke reicht nicht

Das Finanzamt erkennt ein häusliches Arbeitszimmer nur an, wenn es sich um einen abgeschlossenen Raum handelt, der wie ein Büro eingerichtet ist und fast nicht privat benutzt wird. Demnach werden Arbeitsecken und Arbeitszimmer, die privat als Schlaf-, Wohn- oder Gästezimmer mitbenutzt werden, nicht

Mittwoch, 9. April 2025

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