Solch ein Unglücksereignis ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht ganz auszuschließen. Wie Sie richtig vermuten, kann dieser Schicksalsschlag sogar darauf hinauslaufen, dass Sie als Ehemann das Vermögen Ihrer Frau mit Ihren Schwiegereltern teilen müssen.
Ein Fall des wirklich „gleichzeitigen“ Versterbens aller Familienmitglieder – im gleichen Augenblick – ist eigentlich nur durch einen Flugzeugabsturz oder Ähnliches vorstellbar. Wahrscheinlicher ist, dass der Tod einzelner Unfallopfer in zeitlicher Abfolge eintritt, wie gerade das von Ihnen erwähnte Beispiel eines Verkehrsunfalls zeigt: während einer gleich an der Unfallstelle verstirbt, erliegen andere ihren Verletzungen erst auf dem Krankentransport oder im Krankenhaus. So makaber es klingt: für die Feststellung des Erben kommt es auf die exakte zeitliche Reihenfolge des Versterbens an. Man kann Erbe nur für eine ganz kurze Zeitspanne werden. Wenn dieser „Erbe für eine Minute“ dann verstirbt, so vererbt er auch dasjenige Vermögen weiter, das ihm aufgrund eines zeitlich vorausgegangenen Todesfalls – wenn auch nur für eine Minute – zuzurechnen war.
Fallvariante: „gleichzeitiges Versterben“ (Beispiel: Flugzeugabsturz, oder im Fall, dass nicht bewiesen werden kann, wer zuerst verstorben ist): Bei einem Versterben in der gleichen Sekunde kann natürlich keiner von dem anderen erben. Daher können die Kinder nicht das Erbe der Mutter antreten. Sind keine Erben der ersten Ordnung (Abkömmlinge) vorhanden, kommen die Erben der zweiten Ordnung, also Ihre Schwiegereltern, zum Zug, und zwar mit einer Quote von 25 % (neben Ihnen als Ehemann mit einer Quote von 75 %). Es entsteht eine Erbengemeinschaft. Wäre ein Schwiegerelternteil bereits verstorben, so würden an dessen Stelle alle Geschwister der Ehefrau in die Erbengemeinschaft einrücken.
Fallvariante: Alle Kinder sterben vor der Mutter: Auch hier sind Ihre Schwiegereltern bei Tod der Ehefrau nach der gesetzlichen Erbfolge mit 25 Prozent als Miterben beteiligt.
Fallvariante: Mutter verstirbt zeitlich noch vor dem letztversterbenden Kind: Dann geht das gesamte Vermögen der Ehefrau auf Sie als Ehemann über. 50 % erhalten Sie als unmittelbarer Miterbe Ihrer Frau. Die weiteren 50 Prozent sind für die kurze Zeit des Überlebens auf Ihr(e) Kind(er) übergegangen; deren Alleinerbe sind wiederum Sie als Vater. In diesem Fall besteht also kein Miterbenrecht der Schwiegereltern.
Die Beispiele zeigen: kurzfristiges Überleben entscheidet darüber, wem das Vermögen zufließt. Sie sehen also, wie wichtig es ist, durch Testament Vorsorge zu treffen.