Anteil am 13. Gehalt

von Redaktion

Wer schon vor dem Fest ein Unternehmen verlässt, hat eventuell trotzdem Anrecht auf Weihnachtsgeld. Entscheidend ist dabei, warum die Firma das Weihnachtsgeld bezahlt, erklärt der Verband „Die Führungskräfte“. Ist das Weihnachtsgeld auch oder ganz als Dank für während des Jahres geleistete Arbeit gedacht – bei einem „13. Gehalt“ zum Beispiel muss es auch jemand bekommen, der nur ein paar Monate dieses Jahres für das Unternehmen gearbeitet hat. Er hat dann Anrecht auf einen entsprechenden Anteil. Anders ist der Fall, wenn das Weihnachtsgeld ausschließlich und ausdrücklich die Treue zum Betrieb belohnen soll: In solchen Fällen kann die Zahlung davon abhängig sein, ob jemand zum Zeitpunkt der Auszahlung noch für den Betrieb arbeitet. In den meisten Fällen hat Weihnachtsgeld allerdings beide Funktionen gleichzeitig.

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