Wer schon vor dem Fest ein Unternehmen verlässt, hat eventuell trotzdem Anrecht auf Weihnachtsgeld. Entscheidend ist dabei, warum die Firma das Weihnachtsgeld bezahlt, erklärt der Verband „Die Führungskräfte“. Ist das Weihnachtsgeld auch oder ganz als Dank für während des Jahres geleistete Arbeit ge
Dieser Artikel (ID: 261622) ist am 06.12.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 31), Wasserburger Zeitung (Seite 31), Mangfall-Bote (Seite 31), Chiemgau-Zeitung (Seite 31), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 31), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 31), Neumarkter Anzeiger (Seite 31).