Strengere Regeln für Drohnen ab 1. Oktober

von Redaktion

Rund eine Million private Drohnen gibt es in Deutschland, schätzt die Deutsche Flugsicherung. Immer häufiger kommt es daher zu Behinderungen im Flugverkehr. Das Verkehrsministerium hat darauf reagiert und neue Regeln festgelegt, die ab 1. Oktober gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ein Überblick:

-Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten Plakette gekennzeichnet werden, auf der Name und Anschrift des Halters stehen.

-Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm dürfen Drohnen nur noch von Personen gelenkt werden, die entsprechende Kenntnisse vorweisen können. Der sogenannte Flugkundenachweis wird durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfstelle zertifiziert. Eine Liste der Prüfstellen findet sich unter www.lba.de.

-Das Mindestalter für den Drohnen-Führerschein liegt bei 16 Jahren, nach Einweisung durch einen Luftsportverein bei 14 Jahren. Die Lizenz ist fünf Jahre gültig und muss dann erneuert werden.

-Das Überfliegen von bestimmten Bereichen ist für alle Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm untersagt. Dazu zählen etwa Autobahnen, Bahnstrecken und Flughäfen. Wohngebiete oder Industrieanlagen dürfen nur mit der Zustimmung des Grundstücksbesitzers überflogen werden. Eine Flughöhe von 100 Metern darf nicht überschritten werden. Drohnen dürfen nur innerhalb der Sichtweite des Piloten fliegen.

-Jeder Start einer Drohne mit einem Gewicht über fünf Kilo muss von den Landesluftfahrtbehörden genehmigt werden.  mad

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