Leser Fragen – Experten AntworTEn

Wer muss die Hecke schneiden lassen?

von Redaktion

Gerda P.: „Zwischen meinem und dem Grundstück eines Nachbarn befindet sich seit 20 Jahren eine immer gepflegte Hecke. Sie müsste sich noch auf meinem Grundstück befinden. Bis vor 15 Jahren war ein altes verwahrlostes Gemeindehaus die Nachbarschaft, welches verkauft und neu bebaut wurde. Die neuen Nachbarn waren und sind offenbar mit der Hecke einverstanden, da unsere Häuser sehr nahe stehen. Ich lasse die Hecke jedes Jahr fachmännisch schneiden, auf beiden Seiten. Meine Frage: Muss die Hecke auf der Nachbarseite auch von mir geschnitten werden?“

Aufgrund Ihrer Ausführungen gehe ich davon aus, dass die Hecke sich ausschließlich auf Ihrem Grundstück befindet und somit Ihnen allein gehört. In diesem Fall muss die Hecke auch auf der Nachbarseite von Ihnen geschnitten werden. Ihr Nachbar muss sich also nicht an den dadurch entstehenden Kosten beteiligen. Ob sich die Hecke tatsächlich ausschließlich auf Ihrem Grundstück befindet, können Sie unter Umständen durch einen Blick in das Vermessungsprotokoll herausfinden. Aus dem Protokoll und den Grenzsteinen auf Ihrem Grundstück sollte der Grenzverlauf eindeutig hervorgehen. Anders wäre Ihr Fall zu beurteilen, wenn sich herausstellen sollte, dass die Hecke genau auf der Grenze zwischen Ihrem Grundstück und dem Grundstück Ihrer Nachbarn steht, die Hecke also von der Grundstücksgrenze „durchschnitten“ wird. Da die rechtliche Zuordnung solcher Hecken Schwierigkeiten bereitet, darf man bei auf der Grundstücksgrenze eingepflanzten Hecken ausnahmsweise davon ausgehen, dass das Eigentumsrecht an der Hecke zwischen den Nachbarn geteilt ist. Das hat zur Folge, dass die Kosten für die Unterhaltung der Hecke von den Nachbarn zu gleichen Teilen zu tragen sind. Zu solchen Unterhaltungskosten zählen die Aufwendungen, die erforderlich sind, um die Hecke in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

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