Zum Kommentar von Christian Deutschländer „Eine große Mehrheit für – gar nichts“:
Vor meinen Kindern liegen 20 Gummibären. Bevor sie in die Tüte greifen, sagt der Älteste, dass es besser aussähe, wenn sie fünf Gummibären übrig ließen; man müsse sich nur auf eine gerechte Verteilung einigen. Es werden alle Gummibären gegessen. Genauso können sich die Abgeordneten nicht darauf einigen, die Größe des Bundestags zu beschränken. Seit das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz (BWG) 2008 für verfassungswidrig erklärt hat, haben die Parlamentarier ein erneut verfassungswidriges BWG verabschiedet (2011) und danach 2013 das gültige BWG, das zum Aufblähen des Bundestags führt. Da dieses BWG nicht gegen die Verfassung verstößt, ist Herrn Deutschländers Wunsch nach dem Verfassungsgericht nicht zielführend. Stattdessen müssen die Experten ran. Und die haben durchaus gute Vorschläge im Köcher. Es gibt ein Verfahren, das die Anzahl der Wahlkreise bei 299 belässt und sowohl den bundesweiten Parteien- wie auch den regionalen Bundesländer-Proporz sichert. Es wird kurz „Doppelproporz“ genannt und wurde von Professor Pukelsheim erfolgreich in der Schweiz eingeführt. Auch beim Doppelproporz verbleiben Überhangmandate (ÜM), allerdings viel weniger als bei anderen proportionalen Verfahren. Eigene Berechnungen mit dem BAZI-Programm der TH Rosenheim ergaben bei hypothetischen 680 Sitzen für die Bundestagswahl 2017 nur zwei Überhangmandate (für die CSU) und für eine Zuteilung nach aktuellen Meinungsumfragen insgesamt elf Überhangmandate (neun CDU, zwei CSU). Diese Überhangmandate sollte man bis zu der vom Bundesverfassungsgericht erlaubten Grenze von 15 Überhangmandate ohne Ausgleich dulden und darüber hinaus kappen. Die Mutter wird ein Machtwort sprechen müssen, damit ein paar Gummibären übrig bleiben.
Professor Wolfgang Bischof
Großkarolinenfeld
Bundestagspräsident Schäuble fordert ab und an eine Wahlrechtsreform. Er tut jedoch nichts dafür. Herr Deutschländer nennt das zurecht ein abgekartetes Spiel: Schon 2013 warnte Bundestagspräsident Lammert vor einem ausufernden Parlament. 2017 trat Herr Schäuble die Nachfolge an und wusste genau, dass die Wahlrechtsreform seine Aufgabe wäre. Auch erlebte er gleich ein aufgeblähtes Parlament (709 statt 598 Abgeordnete) mit jährlichen Kosten von einer Milliarde Euro. Und 2021 ist mit 900 Abgeordneten zu rechnen, wenn man nichts unternimmt. Das führt nicht nur zu Zusatzkosten. Es schadet vor allem der Demokratie. Die Funktion vieler Parlamentarier ist dann letztlich nur noch, mit der Fraktion zu stimmen. Im Mai 2018 versprach Schäuble die sofortige Reform. Und meinte: Das Wahlrecht nicht zu ändern, weil man halt keine Lösung findet, würde die Öffentlichkeit auf Dauer nicht akzeptieren. Einige Zeit später weichte er das auf: Man könne ja die Änderung vornehmen. Sie jedoch erst bei der Bundestagswahl 2025 anwenden. Nun testet er wahrscheinlich, ob man das bis 2029 hinauszögern kann. Auf jeden Fall gab uns Schäuble den Hinweis: Solange wir das Spiel tolerieren, tut sich nichts. Die Reform kommt nur, wenn wir Bürger deutlich zeigen, dass wir uns nicht verschaukeln lassen. Vielleicht organisiert jemand eine Unterschriften-Aktion oder Ähnliches. Was wir Bürger doch auf jeden Fall tun können, ist: Bei der nächsten Politik-Befragung deutlich zu sagen: „Ich werde Partei X wählen, jedoch nur, wenn sie sich wirklich für die Wahlrechtsreform eingesetzt hat!“
Jürgen Böhm
Kolbermoor