Zum Leserbrief der Anja Hadamek „Den Kopf nicht mehr in den Sand stecken“:
Die von der Leserbriefschreiberin gestellte Frage („Darf denn wirklich jeder selbst ernannte Meinungsbildner seine geistigen Wirrungen in der Zeitung veröffentlichen?“) muss man mit „ja“ beantworten. Artikel 5 des Grundgesetzes räumt jedermann grundsätzlich das Recht ein, seine Meinung frei zu äußern. Selbst wenn nahezu alle Leser einer bestimmten Meinung sein sollten, ist es doch Aufgabe der Meinungsfreiheit, dem einzigen Andersdenkenden Gehör angedeihen zu lassen. Wer den Austausch von sich widersprechenden Ideen verhindert, tut dies in der Regel auch aus Angst vor der Schwäche der eigenen Argumente. Eine derartige respektlose Diskussionskultur ist auch problematisch, da Leser ihre persönliche Meinung meines Erachtens nicht oder nicht mehr publizieren werden.
Claus Clemenz
Ampfing