Meinungsfreiheit und der Respekt vor dem anderen
Zum Leserbrief der Anja Hadamek „Den Kopf nicht mehr in den Sand stecken“:
Die von der Leserbriefschreiberin gestellte Frage („Darf denn wirklich jeder selbst ernannte Meinungsbildner seine geistigen Wirrungen in der Zeitung veröffentlichen?“) muss man mit „ja“ beantworten. Artikel 5 des Grundges