Meinungsfreiheit und der Respekt vor dem anderen

Zum Leserbrief der Anja Hadamek „Den Kopf nicht mehr in den Sand stecken“:

Die von der Leserbriefschreiberin gestellte Frage („Darf denn wirklich jeder selbst ernannte Meinungsbildner seine geistigen Wirrungen in der Zeitung veröffentlichen?“) muss man mit „ja“ beantworten. Artikel 5 des Grundges

Mittwoch, 9. April 2025

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