Ein einseitiger Kommentar

von Redaktion

Zum Kommentar von Dirk Walter „Zwangs-Verzicht auf Einnahmen“ (Bayernteil):

Ich habe in meiner Heimatzeitung bisher kaum einen Kommentar gelesen, der so einseitig, tendenziös und schlecht recherchiert war.

Zur Sache: Haben Sie sich jemals gefragt, warum Anlieger an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen keine Erschließungsgebühren bezahlen müssen: Richtig, weil nicht nur sie Vorteile haben, sondern auch die Allgemeinheit. Ich möchte Ihnen am Beispiel der Kampenwandstraße in Prien aufzeigen, wie unsinnig Ihr Kommentar ist. Die Kampenwandstraße wurde vor mehr als siebzig Jahren in Prien gebaut und bis zum heutigen Tag der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Diese Straße hatte auch 2018 alle Merkmale einer voll erschlossenen gemeindlichen Durchgangsstraße. Also: Asphaltiert, Breite über sechs Meter, Straßenentwässerung, von der Fahrbahn mit Granithochbord abgesetzter Gehweg, Beleuchtung. Erst der unselige Beschluss unseres Innenministers Hermann – die fiktive Ersterschließung von Gemeindestraßen, älter als 25 Jahre, zu 90 Prozent auf die Anlieger umzulegen, begrenzt auf den Stichtag April 2021 – hat viele Gemeinden dazu bewogen, jetzt noch schnell eine Sanierung im Sinne der Ersterschließung durchzuführen und die Kosten auf die Anlieger abzuwälzen. So auch in Prien in der Kampenwandstraße. Selbst für Sie sollte nachvollziehbar sein, dass diese Ankündigung des Innenministers eine Art von Konjunkturbelebung für die Tiefbaufirmen war. Insoweit dürfte es auch nicht verwundern, dass die Kosten für diese Maßnahmen – Angebot und Nachfrage – förmlich explodiert sind. Aber was soll’s, der Anlieger bezahlt zu 90 Prozent!

Zum Thema Gerechtigkeit: Die Kosten für eine Erschließung von Straßen, die zeitnah in Rechnung gestellt wurden, sind nicht vergleichbar mit den Kosten, die zurzeit von den Anliegern nach mehreren Jahrzehnten erhoben werden.

Hans Axenböck

Prien

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