Große Bedenken wegen Migrationspakt

von Redaktion

Zum Bericht „Der Migrationspakt“(Blickpunkt-Seite):

Der Migrationspakt müsste eigentlich „Migranten-Anwerbe-Pakt“ genannt werden. Der Pakt fordert, dass die Sozialsysteme „Grundleistung“ und Anspruch auf umfassende Leistungen ohne Diskriminierung den Immigranten zur Verfügung stehen müssen. Für alle aus Ländern mit weit schwächeren Sozialsystemen, wie es die meisten sind, aus denen die Migranten stammen, ist es ein Aufruf, in das paradiesische Land des Kindergeldes, Kinderbaugeldes, Urlaubsgeldes, des Mindestlohns, der Grundsicherung, des Weihnachtsgeldes, Arbeitslosengeldes, Mindesturlaubs zu kommen. Der Anstieg der Immigrantenanzahl ist vorprogrammiert. Immigranten, denen Schutz vor den Kriegsereignissen gewährt wird und die eigentlich nach Beendigung der Kriegshandlung zum Aufbau wieder in ihre Heimat zurueckkehren sollten, werden in dieser Welt der paradiesischen Vergünstigungen, verständlicherweise, bleiben. Immigranten, besonders aus afrikanischen Ländern, die keine der obigen Sozialleistungen aufweisen, werden auch in dieses Paradies drängen, um den hohen Lebensstandard zu genießen. Es besteht die Gefahr, dass der jetzt schon schwer kontrollierbare Flüchtlingsstrom noch mehr aus dem Ruder läuft. Die oben genannten Privilegien, mit hohen Steuern erkauft, sollte denen vorbehalten sein, die dieses System ermöglichten und unterhalten. Erst wenn der Immigrant sich für Deutschland entscheidet und seine Staatsbürgerschaft anpasst, sollte ihm nach einer Arbeitsanlaufzeit dieses System voll zur Verfügung stehen. Sollte es gelingen, den Immigranten während seines Aufenthalts hier in Arbeit zu bringen, um seinen Aufenthalt selbst zu finanzieren, dann muss natürlich ein Teil der arbeitsbezogenen Regeln auch für ihn gelten.

Walter Wieland

Prien

Inzwischen werden wesentliche Länder der westlichen Staatengemeinschaft den UN-Migrationspakt ablehnen, darunter die klassischen Einwanderungsländer Australien und USA, EU-Staaten wie Polen, Österreich, Italien oder Schweden aber auch Länder wie Israel, Japan, Südkorea und China. Wissen diese Länder etwas, das wir nicht wissen? Vordergründig will der Pakt, dass „die internationale Staatengemeinschaft die Migration mit einem Vertrag in sichere, geordnete und geregelte Bahnen lenkt“. Während Flüchtlinge schon lange durch die Genfer Konvention geschützt sind, sollen neu auch alle übrigen, zum Beispiel wirtschaftlich motivierte Migranten, einen besseren Schutz erhalten. Der Pakt soll einfacheren Zugang zu den Sozialleistungen anderer Länder, die unbürokratische Anerkennung von Ausbildungen, die bessere Integration in die Aufnahmegesellschaft und erleichterte Familienzusammenführungen ermöglichen. Völlig außer Acht lässt der Pakt die Unvereinbarkeit einzelner Kulturen, die finanziellen Folgen für die Einwanderungsländer, die Anforderungen digitalisierter Arbeitsmärkte, die verheerenden Folgen des Brain Drains für die Auswanderungsländer und vor allem aber: die Souveränität der einzelnen Staaten. Befürworter behaupten, der Pakt sei im strikten Sinn einer völkerrechtlichen Konvention nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Er wird aber durch ein gewisses „Soft Law“ (weiches Recht) eine ganze Reihe rechtlicher, völkerrechtlicher Wirkungen entfalten, sogar Rechtsnormen, die vor Gericht verhandelt werden müssen. Das Global Forum on Migration and Development (GFMD), das diesen Pakt formuliert hat, erklärt sogar auf seiner eigenen Webseite den Gipfel in Marokko zum „Höhepunkt“ der „globalen Migrationsgemeinschaft“ um „einklagbare Verbindlichkeiten“ der Migration festzuschreiben. Jedes Jahr wächst die Bevölkerung Afrika um rund 30 Millionen. Wir wollen und können Afrikas helfen – aber nur vor Ort. Zu glauben, wir können Afrika retten, indem wir seiner Bevölkerung Einwanderung in die westliche Welt mit ihren Sozialsystemen ermöglichen, ist illusorisch. TTIP hat es gezeigt. Die Bevölkerung kann durch Druck ihre Regierung und Parlamentsvertreter dazu veranlassen, aus realitätsfernen Verträgen auszusteigen.

Toni Schweinzer

Rosenheim

Im Grunde genommen handelt es sich um keinen Pakt nach historischem Muster mit inhaltlichen Werten. Vielmehr haben wir hier eine unverbindliche Absichtserklärung von 192 plus x Staaten vorliegen. Mehr nicht. Die anvisierten Ziele sind gut. Aber nur dann, wenn sie von allen in gleicher Lesart verstanden werden und alle in der Lage sind, sie überhaupt umsetzen zu können oder zu wollen. Das ist der Knackpunkt. Für die meisten Länder macht es keinen Sinn, diesen „Pakt“ nicht zu unterzeichnen. Er betrifft sie einfach nicht, weil sie keine Zielländer sind. Fakt ist aber, dass viele Millionen Menschen ihre Heimat verlassen, weil klimatisch begründete Hungersnöte ihnen keine andere Wahl lassen oder aber weil es leider im persönlichen Interesse der Machthaber in ihren Ländern liegt, kriegerische Unruhen zu stiften. Noch schlimmer, wenn große Staaten aus wirtschaftlichem Interesse heraus fern der eigenen Grenzen Kriege führen oder ganze Regionen destabilisieren. Es ist also Wachsamkeit geboten, wenn bezogen auf Deutschland das nationale Interesse behauptet wird. Warum nicht das gemeinsame europäische Interesse? Da bestehen offensichtliche unterschiedliche Auffassungen über den praktischen Nutzen dieses „Paktes“. Ernsthafte Bedenken als Verschwörungstheorien abzutun, ist geistiger Leichtsinn. Dieser Pakt ist ungeeignet, die Fluchtursachen zu bekämpfen und das daraus resultierende Leid der Betroffenen zu lindern. Vielmehr schafft er weitere Probleme in den angestrebten Zielgebieten und mindert so die Zuwanderungsakzeptanz. Dieses unverbindliche Laborat gehört in den Reißwolf und nicht in die Unterschriftenmappe. Schlussendlich muss die Problemlösung in den Ländern der Fliehenden erfolgen. Wenn 192 plus x Staaten daran arbeiten, kann am Ende etwas Gutes herauskommen.

Klaus Bleyl

Bad Feilnbach