Fahrverbote unnötig

von Redaktion

Zum Bericht „Behörde bestätigt: Messstellen stehen falsch“ im Wirtschaftsteil:

Die Mauscheleien der Autoindustrie bezüglich Abgaswerten sind ohne Wenn und Aber zu verurteilen, wurden doch die Verbraucher dadurch betrogen. Aber wie steht es um die jetzt wieder heftig diskutierten Fahrverbote? Erstens ist meines Wissens der für innenliegende Arbeitsräume geltende Richtwert für die Stickoxid-Belastung einfach auf den Straßenverkehr übertragen worden. Zweitens scheint die Ermittlung dieses Richtswertes im Straßenverkehr nicht ausreichend standardisiert. Drittens nimmt die Stickoxid-Konzentration mit zunehmendem Abstand von der Quelle sehr rasch ab. Aufgrund dieser teilweise durchaus fragwürdigen Tatsachen werden nun wieder Fahrverbote für bestimmte Diesel-Fahrzeuge auf einzelnen Straßen oder in Stadtgebieten ausgesprochen. Glaubt denn irgendjemand wirklich, dass dadurch für die betroffenen Anwohner auch nur die geringste Verbesserung spürbar wird? Wenn überhaupt, so wird der „Dreck“ geringfügig anders zusammengesetzt sein, schädlich bleibt er. Für mich ist dieser Hype nur wieder purer Aktionismus, um zu zeigen, „etwas übernommen zu haben“, aber damit auch ein relativ effektives Antriebsmittel zu verteufeln. Natürlich jubilieren Umweltverbände über solche Pyrrhussiege, aber eine wirkliche und spürbare Verbesserung der Luftverhältnisse ist meines Erachtens nur zu erreichen, wenn der Kfz-Verkehr ganz allgemein um einen zweistelligen Prozentbetrag abnimmt. Nun steht dieser Utopie einmal mehr die menschliche Gier nach Wachstum um jeden Preis entgegen.

Eberhard Sohn

Gars

Am 31. Dezember droht die Keule der Verjährung über den Köpfen geschädigter Diesel-Fahrer. Dass dieses Millionenheer immer noch vergeblich bei seinem Gesetzgeber um kostenlose Rechtshilfe nachsucht – und viele am Ende voraussichtlich doch auf ihrem Schaden sitzenbleiben, das ist das eine. Dass dieses Heer aber nun mit der Keule der Verjährung in ein neuerliches Kostenabenteuer hinein getrieben wird, das ist das andere. Beides offenbart die allein am Gewinn orientierte Phalanx zwischen Staat und Autoindustrie. In großem Umfang wirbt die Rechtsindustrie derzeit bei geschädigten Diesel-Käufern dafür, unbedingt vor dem 31. Dezember 2018 Klage gegen die Autohersteller einzureichen. Mit allen Kostenrisiken, die eine solche Klage mit sich bringt. Die Entscheidung zu klagen oder nicht zu klagen, ist aber eine schwerwiegende – und sowohl unter dem Aspekt der Erfolgsaussicht als auch unter dem Aspekt des Kostenrisikos sehr eingehend zu prüfen. Für gewöhnlich gibt es dazu eine klare, rechtliche Ausgangslage aufgrund bestehender Gesetze, es gibt vergleichbare Fälle und eine zugehörige Rechtsprechung. Im Falle der geschädigten Diesel-Käufer aber gibt es bis heute nichts von alledem. Stattdessen gibt es fast täglich neue Meldungen über das wer und wie und was und wann eventueller Schadensersatzansprüche. Schon der gesunde Menschenverstand lässt erkennen, dass man von niemandem eine Entscheidung verlangen kann, wenn ihm zur Beurteilung alle Grundlagen vorenthalten werden. Demnach müsste das in diesem Fall mindestens zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist führen. Das wäre für den Gesetzgeber möglich, wollte er sich auch nur mit einem halben Fuß von den Vorgaben der Autoindustrie entfernen und auf die Seite seiner Wähler stellen.

Manfred Ebeling

Raubling

Eigentlich bräuchte es gar keine Kontrollen von DieselFahrverboten. Denn der für Straßen festgelegte Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter für Stickstoffdioxid (NO2), auf dessen Überschreitung die Urteile für Fahrverbote beruhen, ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen. Denn erstens belegen laut Dieter Köhler, ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie (Lungenheilkunde), keinerlei Studien einen ursächlichen Zusammenhang zwischen über dem Grenzwert liegenden Konzentrationen von NO2 und Gesundheitsgefahren. Die angeblichen über 10000 Todesfälle durch NO2 beruhen lediglich auf Rechnungen. Zweitens ist laut Hans Drexler, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin, bis 100 Mikrogramm pro Kubikmeter keine gesundheitliche Schädigung feststellbar. Zudem sind von den 252 Messstellen in Deutschland rund zehn Prozent falsch positioniert. Sie entsprechen nicht den Vorgaben von mindestens 25 Meter Abstand von der nächsten Straßenkreuzung. Die so gemessenen Werte sind falsch. Beruhen vielleicht die ersten Urteile auf Fehlmessungen (etwa in Aachen)? Dem Verein Deutsche Umwelthilfe (DUH), auf dessen Klagen diese Urteile beruhen, dürfte es egal sein. Je mehr Fahrverbote für Diesel, desto mehr Elektrofahrzeuge werden wohl gekauft. Einer der Hauptsponsoren der DUH ist die Firma Toyota, die gut am Verkauf von E-Fahrzeugen verdient.

Dr. Klaus Carsten

Bernau

Artikel 20 von 25