Rechtslage belassen

von Redaktion

Zum Interview „Die Widerspruchslösung ist mit unserem Grundgesetz vereinbar“ (Politikteil):

Laut Gesundheitsminister Spahn soll künftig jeder Deutsche automatisch Organspender sein, wenn er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widerspricht. Im Interview bejaht dies Rechtsanwalt Wolfgang Putz. Er sieht keinerlei rechtliche Probleme und ist überzeugt, dass eine solche Widerspruchslösung grundgesetzkonform ist. Dies mag auf Bürger zutreffen, die sich aus Überzeugung damit auseinandersetzen und sich der geplanten Rechtslage voll umfänglich bewusst sind. Was aber passiert mit denjenigen, die die Rechtslage nicht kennen? Was passiert mit geistig oder psychisch beeinträchtigten Menschen, die erst gar nicht in der Lage sind, die Rechtslage zu erfassen? Was passiert mit Minderjährigen? Das Vorhaben ist nicht nur ethisch äußerst fragwürdig. Soll auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sowie der oft zitierte Schutz der Menschenwürde und Selbstbestimmung damit gewahrt sein? Man sollte die Rechtslage belassen. Der Staat kann durchaus für Organspende werben. Dazu sollte man eine zentrale Datei anlegen, in der der Spenderwille hinterlegt ist, und auf die im Fall der Falle Ärzte Zugriff haben. Das Problem der Bürokratie, wie was herauszufinden ist, sowie die belastende Entscheidung für Angehörige wären gelöst. Ich persönlich besitze einen Organspenderausweis, habe allerdings darauf widersprochen, was kurioserweise möglich ist, und frage mich oft, wo ich diesen aufbewahren soll, damit er im Fall der Fälle zur Geltung kommt. Eine solche pragmatische Lösung würde in der Sache mehr helfen.

Franz Kurzmeier

Gars

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