Rechtsprechung und Menschenverstand

von Redaktion

Zum Kommentar „Militant“ von Georg Anastasiadis im Politikteil und zum Leserbrief „Justiz und Rechtsempfinden“ von Martin Stemberger:

Ein deutsches Gericht verklagt eine deutsche Behörde zu 10000 Euro Zwangsgeld, wenn ein gesuchter Terrorist nicht wieder nach Deutschland geholt wird. Vielleicht auch noch im Namen des Volkes. Ticken die Richter noch richtig? Hier fehlen mir die Worte. Tunesien lässt den Typen nicht ausreisen, weil er terrorverdächtig ist und bestraft werden soll. Deutschland, also nicht wir Deutschen, sondern Juristen aus Deutschland, verhängen ein Zwangsgeld, das natürlich der Steuerzahler (neben Flug, Leibwächter, Hotel all inclusive, Klamotten natürlich auch Internetzugang und vieles mehr) bezahlen muss. Was muss denn noch geschehen, bis einer, der mehr Hirn hat als diese Verwaltungsrichter, sich gegen solche Entscheidungen stellt. Ich denke es reicht.

Klaus Storch

Rosenheim

Darf es sein, dass Georg Anastasiadis als Chefredakteur von einem Leser infrage gestellt wird, weil dessen Einschätzung mit der des anerkannten Journalisten nicht übereinstimmt? Unser Rechtssystem krankt. Das liegt daran: Unsere Legislative bringt Gesetze zur Abstimmung (je nach der wechselnden Mehrheit der jeweiligen demokratischen Stimmung). 2. Die Judikative hat diese (wechselnden) Gesetzesvorlagen umzusetzen, allerdings können die obersten Richter diese Gesetzgebung kippen (je nach eingesetzten Richtern). 3. Die Exekutive hat den schwarzen Peter, da sie ausführen muss, was Legislative und Judikative ihr vorgeben und vorschreiben. Wo ist hier eine ausgewogene Dreiteilung unseres Rechtssystems, wie in der Verfassung verankert? Gewalttäter werden von der Staatsanwaltschaft angeklagt, Richter folgen dem Antrag des Vertreters des Staates (oder auch nicht), Rechtsanwalt legt Berufung ein. Wer hat hier bei seiner Ausbildung besser aufgepasst? In unserem Staat muss eine Überprüfung stattfinden, dass unfähige Richter, Staatsanwälte, Verteidiger nicht weiterhin ihre unerträglichen Schauveranstaltungen gegen die Rechtsempfindung der Bevölkerung zu ihren Nutzen missbrauchen dürfen. Jedem Mediziner, der ein Geschwür entfernt, würde (außer bei unserer Rechtsprechung) Beifall gezollt. Wenn man immer wieder auf die NS-Justiz verweist, muss ich feststellen: wenn damals der „gesunde“ Menschenverstand in Anspruch genommen worden wäre, hätte eben das unmenschliche System nicht durchgesetzt werden können. Also hören wir endlich auf, unsere Augen zu verschließen und immer wieder darauf zu verweisen, was uns Schlimmes widerfahren war. Das, was in der Gegenwart stattfindet, ist schlimm genug.

Wieland Mäutner

Rosenheim

Der Leserbriefschreiber wirft Georg Anastasiadis ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat vor. Damit outet er sich selbst als Feind der Demokratie, indem er das Recht auf freie Meinungsäußerung ablehnt. Dass Richter sich an Gesetze halten müssen ist klar. Allerdings gibt es für jedes Gericht Entscheidungsspielräume. Sonst gäbe es auch keine unterschiedlichen Rechtsprechungen verschiedener Gerichte. Weiterhin spricht er den Bürgern die Fähigkeit ab, ein Rechtsempfinden nach gesundem Menschenverstand zu entwickeln. Gesetze sind nicht gottgegeben, sondern Menschenwerk. Wenn diese nicht mehr in die Zeit passen oder missbraucht werden, müssen sie geändert werden. Dafür ist der Bundestag zuständig. Im konkreten Fall muss den Winkeladvokaten der „Antiabschiebeindustrie“ doch wirklich das Handwerk gelegt werden.

Ulrich Huber

Staudach-Egerndach

Artikel 8 von 11