Zum Artikel „Drogenhandel statt Abschiebung“ im Regionalteil:
„Die ganze Schärfe des Gesetzes“ anzuwenden wird doch von unseren Politikern immer verlangt, wenn schlimme Übeltäter ertappt und abgeurteilt werden. Und so wird auch verfahren – die Staatsgewalt lässt nicht mit sich spaßen. Nun haben wir also hier einen Asylbewerber aus Nigeria. Irgendwann ist er bei uns in Rosenheim angekommen, wird versorgt mit Unterkunft, Bekleidung, Verpflegung, medizinischer Betreuung, Taschengeld. Er ist aber eine unternehmerische Persönlichkeit, leistungswillig, handelt mit Drogen. Übersieht dabei jedoch, dass die rechtlichen Bedingungen in Deutschland von denen in Nigeria abweichen. Die Staatsgewalt wird deshalb tätig und will ihn – nicht einmal nach Nigeria, sondern nur nach Italien – abschieben. Das freut ihn aber nicht und er randaliert am Flughafen so sehr, dass der Flugkapitän ihn nicht mitnehmen mag. Die Staatsgewalt muss zwangsläufig nachgeben, Rückkehr nach Rosenheim, sein Geschäft führt er dort fleißig weiter. Jetzt verhaftet man ihn endlich. Vielleicht wird er verurteilt, muss dann einige Zeit ins Kittchen und wenn er rauskommt? Da verweigert er womöglich wieder die Abschiebung und muss weiterhin vom Steuerzahler alimentiert werden. Wo bleibt denn da „die ganze Schärfe des Gesetzes“? Wundert man sich, dass da Unmut entsteht und bestimmte politische Richtungen Zulauf bekommen? Überlegung: Muss es denn immer ein teurer Linienflug sein? Die Bundeswehr hat das gute alte Transportflugzeug Transall C-160. 93 Passagiere haben darin Platz. Das Flugzeug kann auch auf sehr kleinen Flugplätzen landen und starten. Nun gut, es gibt keine Stewardessen, keine Verpflegung, Getränke oder Bord-TV. Aber was für deutsche Soldaten gut genug ist, sollte für Abzuschiebende ausreichen. Also, eine größere Gruppe zusammenkommen lassen, mit einem Sammelrundflug in die zuständigen Länder transferieren, ist erheblich billiger und randalieren ist ziemlich zwecklos.
Hans Daxer
Marquartstein