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Voraussetzung sind vier Punkte

von Redaktion

Wasserburg – Der Stadtrat hat den geplanten Bau einer Wohnungsanlage auf dem städtischen Grundstück in der Ponschabaustraße befürwortet unter vier Voraussetzungen. Zwei Varianten für die Wohnanlage mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für Einkommensschwächere zu schaffen, hatte bereits der Bauausschuss beraten. Klar war und ist: Auf Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit ist besonders zu achten, um für Mieter eine bezahlbare Nettomiete zu ermöglichen. In einer vorangegangenen Stadtratssitzung zeichnete sich ab, dass die Variante 1 aus Kostengründen nicht weiter verfolgt werden soll, gebaut werden soll ein Massivholz-Hybridbau. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ging es um die Mietkalkulation und die Investitionsentscheidung.

Aus Sicht der Verwaltung kann dann das Ziel, eine kosendeckende monatliche Nettokaltmieter unter acht Euro pro Quadratmeter noch erreicht werden, da aber mit Baukostensteigerungen zu rechnen ist, soll weiter nach Einsparmöglichkeiten gesucht werden. So ist das Gründach gestrichen wegen der zu erwartender Unterhalts- und Betriebskosten zugunsten einer herkömmlichen Dachdeckung. Gestrichen die angedachte Dachterrasse mit dem Hinweis, dass jede Wohnung eine Terrasse oder einen Balkon habe. Weitere Einsparungen, etwa in der Haustechnik, sollen geprüft werden.

Vier Punkte schlug die Verwaltung vor für die Umsetzungen sind: Die Nettokaltmiete unter acht Euro pro Quadratmeter bei gleichzeitiger Kostendeckung, Gesamtkosten unter 4,6 Millionen, Verwaltung, Architekt und Fachplaner haben den Auftrag, gemeinsam Einsparungen zu ermitteln und vorzuschlagen, die Regierung von Oberbayern stimmt der Planung zu und es gibt einen Zuschuss aus Mitteln des Kommunalen Wohnungsraumförderungsprogramm.

Peter Stenger war verärgert über die Fällung von drei Lerchen auf dem Grundstück und fragte, was nun für die Nachpflanzung geplant sei. „Freiflächenplan kommt garantiert“ Baumeiserin Mechtild Herrmann Die komme, aber einen Freiflächenplan gebe es noch nicht, er komme garantiert, aber später“, so Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann. Bürgermeister Michael Kölbl verwies auf die Leitlinie, die der Umweltausschuss 2006 zu Baufällungen erarbeitet hatte mit Richtlinien die besagten, dass Obstbäume, Nadelbäume und Birken bei der Wertigkeit der Bäume weniger hoch sei wie bei Laubbäumen, die beiden auf dem Baubgrund blieben. Gefällt werden mussten die Lerchen, weil das Baufeld sehr eng ist, beim Bau der Tiefgarageneinfahrt wären die Bäume wegen Schäden an der Wurzel nicht mehr lebensfähig gewesen. Gefällt wurden sie jetzt, weil keine Vögel brüten, von 1. September bis 1. März kann gefällt werden. Baubeginn soll im Sommer sein.

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