Suchtexperten machen Druck

von Redaktion

Drogengesetze müssten seit Jahren nachgebessert werden

Hamm – Strafrechtler und die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordern von den Bundestagsfraktionen die Einsetzung einer Enquete-Kommission Cannabis. 23 Jahre nach der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, sich mit dem Thema zu befassen, sei nichts geschehen, sagte der Strafrechtler Prof. Lorenz Böllinger. Im Bundestag müsse überprüft werden, ob die Betäubungsmittelgesetze aus den 70er-Jahren noch zeitgemäß seien.

In der DHS sind bundesweit die in der Suchthilfe und Prävention tätigen Verbände und Vereine zusammengeschlossen. Nach ihren Angaben werden jährlich 170 000 Strafverfahren wegen Cannabiskonsums geführt. „Es geht hier um die höchstgradige potenzielle Einschränkung von Bürgerrechten durch die Androhung von Freiheitsstrafen.“ Das sei verfassungswidrig, sagt Böllinger. Experten sollten jetzt die Situation neu bewerten.

In den Niederlanden werde der Konsum und Besitz von Drogen liberaler gehandhabt, sagt DHS-Geschäftsführer Raphael Gaßmann. Dies verursache jedoch keinesfalls mehr Probleme als in Deutschland. „Wichtiger als Verbote ist umfassende Prävention.“ In der Justiz werde im Vergleich zu anderen Delikten wie Alkohol im Straßenverkehr mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Die noch aktuelle Drogenbeauftragte erkläre, die Diskussion müsse beendet werden, weil sie zur Verharmlosung des Drogenkonsums beitrage, sagte Gaßmann. „Wir sagen: Es gibt so viele Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Konsumverbot von Cannabis, und es gibt so wenig einfache Lösungen.“

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