Das Übereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte des Kindes legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Die sogenannte Kinderrechtskonvention ist Teil der internationalen Menschenrechtsverträge und wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen. Bis auf die USA sind alle Mitgliedsstaaten dem Abkommen beigetreten.
Durch die 54 Artikel sollen den Kindern die wichtigsten Menschenrechte garantiert werden. Dazu gehören das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit. Außerdem haben die Kinder ein Recht auf Bildung sowie Freizeit und Spiel. Sie sollen vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Alle Vertragsstaaten sollen sicherstellen, dass kein Kind der Folter oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung unterworfen wird.
Die Konvention ist von vier Grundprinzipien geleitet: das Recht auf Gleichbehandlung aller Kinder, der Vorrang des Kindeswohls bei Entscheidungen, die sich auf Kinder auswirken, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung sowie die Achtung der Meinung und des Willens des Kindes. In zwei Zusatzprotokollen sind die Beteiligung Minderjähriger an bewaffneten Konflikten sowie Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie geächtet. Der Kriegseinsatz unter 15-Jähriger wird verboten.
Seit April gilt das 3. Fakultativprotokoll. Dieses beinhaltet ein Individualbeschwerdeverfahren und ermöglicht theoretisch allen Kindern, ihre Rechte einzuklagen, wenn der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft ist. Deutschland ist der Konvention 1992 beigetreten, meldete aber zunächst Vorbehalte mit Blick auf die Rechte von Flüchtlingskindern an. Diese Vorbehalte wurden 2010 zurückgenommen. kna
Etwa sieben Millionen Kinder werden nach einer aktuellen UN-Studie weltweit ihrer Freiheit beraubt. Sie müssen in Gefängnissen, Polizeigewahrsam, Migrantenlagern, unter Zwang in Behindertenheimen oder in Fürsorgeinstitutionen leben. Die Dunkelziffer könnte höher sein, sagten die Autoren am Montag in Genf. Laut Studie lande jährlich 410 000 Kinder in Haft, eine Million sind in Polizeigewahrsam. 330 000 würden als Migranten festgehalten. Weitere 5,4 Millionen müssten in Heimen leben, die ihnen keine Freiheit gewährten. Die Autoren warnen vor den Folgen der Freiheitsberaubung: Die Anzahl psychischer Krankheiten bei Kindern könne sich in Gewahrsam verzehnfachen. Zudem sterben die Betroffenen im Schnitt deutlich früher als Gleichaltrige, die in Freiheit gelebt haben. Mädchen und Jungen einzusperren, verstoße gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Diese erlaube lediglich, Minderjährige kurzzeitig und auch nur als letzte Option zu internieren. dpa