„Im Wald, da sind die Räuber“ – aber trotzdem ist es kein rechtsfreier Raum. Hier die wichtigsten Hinweise für eine vergnügliche Schwammerlsuche.
Grundsätzlich darf jeder einen Wald oder ein Waldstück betreten – ganz egal, wem der Forst rechtlich gehört. Und im Prinzip auch abseits der Wege. Natürlich immer vorausgesetzt, es wird kein Schaden angerichtet und nichts verschmutzt. Ausnahmen gibt es in Naturschutzgebieten. Dort müssen die Ausflügler auf den Wegen bleiben. Das allgemeine Betretungsrecht des Waldes gilt außerdem nur für Fußgänger.
Im Prinzip darf jeder die Früchte des Waldes sammeln. Das gilt für Pilze wie für Beeren. Aber nur haushaltsübliche Mengen. Konkret heißt das: Mehr als ein handelsüblicher Sammelkorb voll Pilze darf es pro Kopf nicht sein. Nicht sammeln darf man übrigens Bruchholz. Das gehört dem Waldbesitzer. Holzsammeln gilt als Diebstahl.
Mehrere einheimische Speisepilze, darunter auch sehr beliebte, sind besonders geschützt. Dazu zählen zum Beispiel Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Morcheln, aber auch Schweinsohr, Brätling und Rotkappe. Davon dürfen nur geringe Mengen und nur für den eigenen Bedarf gesammelt werden. Die einzelnen Länder haben darüber hinaus das Recht, weitergehende Ausnahmen zuzulassen. Alles andere muss im Wald bleiben. Sammeln Sie also maßvoll und umweltschonend. Lassen Sie alte, angefressene, angefaulte oder noch sehr kleine und junge Pilze am Fundort stehen.
Verkauft ein Sammler auch nur einen Teil seiner Ernte, kann es nach dem Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise der Bundesartenschutzverordnung ein Bußgeld geben. Je nach Schwere des Verstoßes können bis zu 5000 Euro fällig werden. Gewerbliche Sammler brauchen immer vorab eine Genehmigung der jeweiligen unteren Naturschutzbehörde. So soll der Pilzbestand langfristig gesichert werden.
Pilze abschneiden oder herausdrehen? So lautet bei Hobbysammlern immer wieder die große Frage. Für den Organismus Pilz macht es keinen Unterschied. Für eine sichere Bestimmung benötigt man aber auch bei der Pilzberatung einen ganzen Fruchtkörper mit Stielbasis. Unbekannte Arten für die Nachbestimmung sollte man immer getrennt von den Speisepilzen aufbewahren. Dafür eignen sich Plastikgefäße mit Deckel. Ein bisschen Gras, besser noch Löwenzahn rein, um den Pilz feucht zu halten, aber die Feuchtigkeit regelmäßig wegschütteln. Dann halten die Pilze länger frisch. Noch besser: Alufolie. Zeitungspapier ist keine gute Idee. Die Pilze kühl lagern und in möglichst frischem Zustand zur Pilzberatung bringen. Sonst zersetzt sich das Pilzeiweiß und die Fäulnis setzt ein. ick