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31. August 2019
„Im Wald, da sind die Räuber“ – aber trotzdem ist es kein rechtsfreier Raum. Hier die wichtigsten Hinweise für eine vergnügliche Schwammerlsuche.
Grundsätzlich darf jeder einen Wald oder ein Waldstück betreten – ganz egal, wem der Forst rechtlich gehört. Und im Prinzip auch abseits der Wege. Na
Dieser Artikel (ID: 994816) ist am 31.08.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 3), Wasserburger Zeitung (Seite 3), Mangfall-Bote (Seite 3), Chiemgau-Zeitung (Seite 3), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 3), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 3), Neumarkter Anzeiger (Seite 3).