5 Fragen aN

von Redaktion

Kriminalhauptkommissarin Karin Wagner arbeitet für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Als „Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer“ betreut sie unter anderem Geschädigte von Sexualdelikten.

Was halten Sie von den „Mitfahrbänken“?

An sich ist das eine schöne Idee. Ich bin sogar selbst einmal im Landkreis Traunstein auf einer Bank gesessen, um mir einen Eindruck zu verschaffen. Mitgenommen wurde ich auf die Schnelle aber nicht. Generell finde ich, dass das nichts anderes ist als Trampen. Nur, dass ich eben statt am Straßenrand zu stehen, auf einer Bank sitze. Und das ist nicht ungefährlich.

Für Kinder und Jugendliche ist das Modell also weniger geeignet?

Für Kinder finde ich es überhaupt nicht geeignet. Wenn zum Beispiel eine Mutter zusammen mit ihrem Kind die Bank nutzt, weil der Papa mit dem Auto in die Arbeit gefahren ist, ist das etwas anderes. Zu einer Zehnjährigen zu sagen: „Setz dich da hin und dann nimmt dich schon jemand mit“ – das geht auf keinen Fall. Solche Projekt sind vielleicht eher gedacht für Leute aus demselben Dorf, die sich vielleicht schon etwas kennen.

Hilft es denn, die Kinder das Kennzeichen fotografieren zu lassen?

Und dann? Das Kind sitzt ja trotzdem schon im Auto. Sollte tatsächlich etwas passieren, eine Entführung oder eine Vergewaltigung, erleichtert das die Ermittlungen. Aber etwas passiert ist dann ja trotzdem.

Was macht man, wenn man bereits im Auto sitzt und merkt, dass etwas nicht stimmt?

Man sollte sich mit den Schließmechanismen im Auto vertraut machen und sich umschauen: Wie gehen die Fenster auf – und welche Gegenstände liegen neben mir? Wenn der Fahrer nicht dahin fährt, wo man eigentlich hin wollte, sollte man ihn ansprechen und sagen: Hey, lass mich aussteigen. Oder eben das Fenster aufmachen und Sachen hinaus werfen, um auf sich aufmerksam zu machen. Auf jeden Fall sollte man handeln, bevor der Fahrer auf den ominösen Waldweg einbiegt.

Abgesehen von der Sicherheitsfrage: Wer haftet, wenn sich ein Mitfahrer verletzt?

Die Haftpflichtversicherung des Fahrers deckt solche Fälle normalerweise ab. Nur, wenn man für die Fahrten Geld verlangen würde, bräuchte man eine Insassenversicherung.

Interview: Marion Neumann

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