Wer in Bayern feiern will, muss sich mit dem komplexen Regelwerk auskennen und einige Dinge beachten. Die Staatskanzlei hat – noch unter der Leitung des jetzigen Umweltministers Marcel Huber – einen Leitfaden für Vereine herausgebracht. Auf 47 Seiten wird darin alles erklärt, von den notwendigen Genehmigungen über Werbung bis zum Jugendschutz. Zum Beispiel…
… dass der Veranstalter dafür sorgen muss, „dass bei Veranstaltungen nach Einbruch der Dunkelheit auch bei Stromausfall noch eine ausreichende Beleuchtung gewährleistet ist (…)“.
… dass es Sonderregeln für sogenannte „fliegende Bauten“ wie Zelte oder Hüpfburgen gibt. Meist hat der Verleiher eine Ausführungsgenehmigung. Die braucht es nicht, bei „fliegende(n) Bauten mit einer Höhe bis zu 5 Meter, die für Kinder betrieben werden und eine Geschwindigkeit von höchstens einem Meter pro Sekunde haben“.
… dass „das Aufstellen von Tischen, Stühlen, Sonnenschirmen, Ständen, Verkaufsbuden, Plakattafeln und Zelten auf öffentlichen Straßen“ einer ausdrücklichen Erlaubnis bedarf.