Der Bayerische Landessportverband (BLSV) informiert Sportvereine über die neue EU-Verordnung. Laut Vizepräsident Jörg Ammon (47) ist der Bedarf an Beratung riesig.
Herr Ammon, die EU-Datenschutz-Grundverordnung tritt heute in Kraft. Rennen Ihnen die Vereine die Türen ein?
Ja, wir haben ein sehr hohes Aufkommen vonseiten der Vereine. Viele besuchen die Seminare, die wir anbieten. Auch unsere Videos bei Youtube und unsere Onlineschulungen werden sehr oft aufgerufen.
Wie berät der BLSV die Vereine noch?
Unser Servicebereich und unser Datenschutzbeauftragter versuchen mit allen Kräften die Vereine zu unterstützen. Außerdem bieten wir Seminare und – wie erwähnt – Webinare an. Dabei haben wir versucht, die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Pakete zu packen. Ein Rechtsanwalt erläutert die. Zusätzlich stellen wir einen Praxisleitfaden zur Verfügung. Es handelt sich ja um eine sehr umfangreiche und trockene Gesetzesmaterie. Der BLSV versucht, eine Brücke in die Praxis zu bauen.
Sind Sportvereine durch die neuen Regelungen aufgeschreckt oder sind die meisten gut informiert und gelassen?
Ich würde schätzen, dass es eine Mischung ist. Die Vereine sind gut informiert, sie wissen aber auch, dass die Verordnung extrem herausfordernd ist. Da kommen viele Fragen auf. Zum Beispiel: Was fällt unter die personenbezogenen Daten? Wie gehe ich mit Wettkampf-ID’s um? Und, und, und…
Ist das ein großer Aufwand oder lässt sich das händeln?
Es ist schon ein erheblicher Aufwand. Man muss die gesamten Verfahrensschritte dokumentieren. Etwa, wie man Mitglieder verwaltet. Dann geht’s um organisatorische Fragen. Wer hat eigentlich Zugriff auf Daten? Wer hat Zutritt zu einer Geschäftsstelle?
Aus der Sicht des BLSV: Ist die neue EU-Verordnung sinnvoll?
Grundsätzlich ist sie aus unserer Sicht sehr sinnvoll. Die Frage ist, wie so ein Gesetz umgesetzt wird. In Deutschland gibt es ja zusätzlich zur EU-Verordnung das Bundesdatenschutzgesetz. Da steht etwa drin, dass ab zehn Personen, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten, ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Der nationale Gesetzgeber verschärft die Lage. Gerade für ehrenamtliche Vereine schafft das Probleme.
Interview: Magdalena Kratzer