Vor A 94-Lärm gewarnt

von Redaktion

Familie hat keine Ansprüche auf mehr Schutz

Dorfen – In der Debatte über den Lärmschutz an der Isentalautobahn A 94 stellt sich nun heraus, dass eine Familie aus Dorfen (Kreis Erding), die in unmittelbarer Nähe der A 94 ein Haus gebaut hat, gewarnt war. Die Familie beschwert sich nun – wie auch viele andere Anwohner – über den Lärm. Doch sie hat keinen Anspruch auf weitergehenden Lärmschutz. Denn sie hatte nach dem Spatenstich für die Autobahn mit dem Hausbau begonnen und war seitens der Behörden über die erhebliche Lärmbelästigung informiert worden. Das belegen Dokumente, die unserer Zeitung vorliegen. Die Grenzwerte von 64 Dezibel am Tag und 54 Dezibel nachts würden nach Informationen unserer Zeitung durch die Lärmschutzmaßnahmen nicht überschritten. Baubewerber wurden explizit darauf hingewiesen, dass sie darüber hinaus keinen Anspruch auf Lärmschutz haben. Zusätzliche Maßnahmen müssten die Baubewerber selbst zahlen.  ham

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