Islamische Gemeinschaft keine Körperschaft
Die Islamische Religionsgemeinschaft aus Berlin ist in Bayern keine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsgericht München hat die Klage der Vereinigung, die ihren Sitz in der Bundeshauptstadt hat, gestern abgewiesen.
München – Der Fall reicht noch zurück in die DDR-Zeit. Am 21. Februar 1990 wurde die „Islamische Religionsgemeinschaft“ in Ost-Berlin gegründet. Kurz darauf, am 1. März, wurde sie durch den Ministerrat der DDR, konkret durch das Amt für Kirchenfragen, staatlich anerkannt. Mit überschwä