München – Es war ein lebensgefährlicher Nebenjob: Ein 30-Jähriger aus dem Raum Würzburg soll zwischen 2013 und 2018 bis zu 120 junge Frauen über das Internet zu Stromexperimenten überredet haben. Er gab sich als Mediziner aus, der gegen Bezahlung Probanden für seine Forschung sucht – in Wirklichkeit wollte er nur seine eigenen Interessen befriedigen (wir berichteten). Die Versuche verfolgte er über das Internet und machte oft auch Videoaufnahmen.
Seit November muss sich der 30-Jährige vor dem Landgericht München II unter anderem wegen versuchten Mordes verantworten. 88 Taten waren angeklagt. Jetzt geht der Prozess dem Ende zu. Am Freitagnachmittag haben Verteidiger, Staatsanwaltschaft und die Anwälte der Nebenkläger ihre Plädoyers gehalten. Weil bei der Verhandlung die Öffentlichkeit teilweise ausgeschlossen war, fanden auch die Schlussvorträge ohne Publikum statt.
Öffentlich verhandelt wurde jedoch über zwei Adhäsionsanträge, mit denen die Anwälte zweier Geschädigten Schmerzensgeldansprüche geltend machten. Eine zur Tatzeit 22 Jahre alte Frau hatte Stromstöße an den Schläfen und Füßen erlitten. Weil sie während des Versuchs mit dem nackten Fuß einen Heizkörper berührte, kam es zu einer Körperdurchströmung. Der Angeklagte habe es „billigend in Kauf genommen, einen Menschen zu töten“, erklärte der Anwalt der Frau. Die Folgen seien unter anderem Schmerzen sowie Strommarken an den Schläfen gewesen. Seine Mandantin sei außerdem psychisch labil und leide an einer schizo-affektiven Störung, sagte er. Der Vorfall sei „Bestandteil einer erneut ausgelösten Psychose“. Der Anwalt nahm auch auf eine schriftliche Einlassung des Angeklagten Bezug. Darin habe der 30-Jährige erklärt, „in seinen Gedanken gefangen“ gewesen zu sein und „gezwungen gewesen zu sein, immer weiterzumachen“. „Er hat die Gefahren verdrängt“, erläuterte der Anwalt. Grund für die Taten sei ein sexueller Fetisch.
Seine Kollegin, die für die andere Geschädigte Forderungen geltend machte, sprach von einem „Fußfetischismus und einem Interesse an Sadismus“. Ihre Mandantin ließ sich auf Anweisung des Angeklagten zunächst von ihrem Lebensgefährten die nackten Füße fesseln, bevor die Stromzufuhr erfolgte. Auch sie erlitt Schmerzen und rote Stellen an den Füßen. „Der Angeklagte hat die Ungefährlichkeit des Experiments vermittelt“, erklärte die Anwältin. „Aber die Konstruktion war völlig unsicher. Dass die Versuche nicht tödlich verlaufen sind, ist schlicht Zufall.“
Beide Angeklagten forderten jeweils 5000 Euro Schmerzensgeld. Der Angeklagte blickte währenddessen durchgehend starr nach unten. Der IT-Fachmann leidet unter dem Asperger-Syndrom, einer Autismus-Spektrum-Störung. Seine Mutter tritt beim Prozess als seine gesetzliche Betreuerin auf. Die Verteidiger lehnten die Schmerzensgeldforderungen zunächst ab. Sie argumentierten, dass es keine ärztlichen Gutachten zu den Gesundheitsfolgen für die Geschädigten gebe. Der tatsächlich erlittene Schaden sei gering. Letztlich kam aber ein Vergleich zustande: Die Frau mit den Stromstößen an den Schläfen bekommt 2000 Euro Schmerzensgeld, die andere 800 Euro.