Das Patenamt war früher eine Ehrensache, die Bitte um die Patenschaft für ein neugeborenes Kind wurde ganz selten abgeschlagen. Der „Göd“ und die „Goden“, auch „Gevatter“ und „Gevatterin“ genannt, sollten die Eltern in der Sorge um das leibliche und auch geistig-religiöse Leben des Kindes unterstützen, besonders aber beim Tod eines Elternteils. Der Pate/die Patin hatte in der Familie eine herausgehobene Stellung, sie gehörten gleichsam zur Hausgemeinschaft. Mit dem Patenamt waren aber auch gewisse Verpflichtungen verbunden. So mussten alle Kosten bei der Tauffeier übernommen werden und zu Allerheiligen erhielten die Taufkinder einen „Seelenwecken“ oder „Seelenzopf“.
BAUERN- UND WETTERREGELN
Sonnt sich die Katz’ im Januar, liegt sie am Ofen im Februar. Am Schnee nicht spart St. Anton mit dem weißen Bart.