Bad Heilbrunn – Der Besitzer des „Tölzer Kasladen“, Wolfgang Hofmann, hat mit seiner Klage vor dem Landgericht München II einen Teilerfolg errungen. Eine Nachbarin darf an seinen Räumlichkeiten in Bad Heilbrunn (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) und an einer Werbetafel keine Warnschilder mehr anbringen, die eine geruchsbelastete Nase zeigen. Hofmann scheiterte mit der Forderung, der Frau zu verbieten, über permanente Geruchsbelästigung durch den Käse zu sprechen.
Weder Kläger noch Nachbarin erschienen gestern zur Urteilsverkündung. Nur Hofmanns Anwalt Andreas Lexmaul holte sich kurz den Urteilstenor ab. Dafür hatte sich ein Tross Fernsehteams im Gerichtssaal postiert. Vorsitzender Richter Sven Thonig verkündete nur die einfachen Fakten der Entscheidung. Anschließend lieferte die Pressesprecherin Ulrike Fürst die Begründung. Die Schilder dürfe die Nachbarin nicht mehr aufhängen, weil man nicht einfach in einen Gewerbebetrieb eingreifen dürfe. Das sei ein Recht, ähnlich einem Körperrecht. Bei der Kritik über den Gestank handele es sich um eine Meinungsäußerung, die getätigt werden dürfe, erklärte die Pressesprecherin.
Hofmann hatte in der Äußerung eine Verleumdung gesehen. Nach eigenen Angaben versucht er eine neue Bleibe für seinen Käsehandel zu finden. Doch die Äußerungen würden ihn bei der Suche belasten, berichtete sein Anwalt. Die Gemeinde Bad Heilbrunn hat Hofmann bereits ein Grundstück im Gewerbegebiet angeboten. Doch noch immer ist offen, wie es mit dem Betrieb künftig weiter geht. ANGELA WALSER