München – Ist das Erleichterung, die beim Ministerpräsidenten nach der Abstimmung zu sehen ist? „Es ist ein gutes Signal, dass die CSU geschlossen abgestimmt hat“, sagt Markus Söder, nachdem das Artenschutz-Paket im Landtag angenommen wurde. Keine Gegenstimme aus den eigenen Reihen – „das war auch für mich als Parteivorsitzender wichtig“.
Zuvor hatte Söder in seiner Rede noch einmal die Bedeutung der Entscheidung zur Annahme des Volksbegehrens betont, für das im Januar fast 1,75 Millionen Menschen unterschrieben haben. „In Zukunft wird man auf solche Tage zurückblicken“, sagte er. „Ich will, dass wir unseren Kindern sagen können: Wir haben auch an euch gedacht.“ Es war eine Rede, die vor allem an die eigenen Regierungsfraktionen gerichtet war. Denn das Murren aus den eigenen Reihen war kaum zu überhören gewesen in den vergangenen Wochen. So mancher Abgeordnete mochte sich nicht damit abfinden, dass sich ihr Parteichef von Naturschützern einen Kurswechsel diktieren lassen will. Doch am Ende beschränkte sich der Protest auf zwei Enthaltungen von den Abgeordneten Franz Josef Pschierer und Angelika Schorer.
Deutlicher ist die Spaltung in der Fraktion der Freien Wähler. Auch hier hatte Umweltminister Thorsten Glauber in seiner Rede noch einmal die im Begleitgesetz gefundenen Kompromisse gepriesen. Trotzdem stimmten sechs FW-Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren. Auf fünf Gegenstimmen habe man sich eingestellt, hieß es danach aus der Fraktion. Am Ende war es noch eine mehr.
Doch die Abweichler änderten nichts am Gesamtergebnis. Mit 167 Ja-Stimmen wurde das Volksbegehren angenommen, bei 25 Gegenstimmen und fünf Enthaltungen. Die Initiatoren des Volksbegehrens jubelten auf dem Zuschauerrang. „Dieser Tag wird in die Geschichte eingehen“, sagte Agnes Becker von der ÖDP. „Fairerweise müssen wir sagen, dass jetzt mehr umgesetzt wird, als wir uns selbst am Anfang erwartet haben.“ Richard Mergner vom Bund Naturschutz sprach von einer „Sternstunde für den Naturschutz“.
Auch das von der Staatsregierung erarbeitete Begleitgesetz sowie der Entschließungsantrag mit Maßnahmen, die über das Volksbegehren hinausgehen, wurden angenommen. Dabei kritisierte die Opposition aber, dass sämtliche ihrer Anträge in den beratenden Ausschüssen abgelehnt wurden. Zudem seien Teile des Volksbegehrens durch das Begleitpaket verwässert worden. Streitpunkt ist etwa weiterhin das von CSU und Freien Wählern implementierte Schlichtungsverfahren bei der Biotopkartierung. Umweltminister Glauber wies Vorwürfe zurück, dass damit die Schaffung eines Biotopverbunds torpediert werde. „Wir werden die Kartierung gut hinbekommen, da brauchen Sie sich keine Sorgen machen.“
Ob mit der Verabschiedung der Gesetze nun ein Schlusspunkt gesetzt ist, bleibt aber offen. Denn die AfD-Fraktion kündigte eine Klage vor dem bayerischen Verfassungsgerichtshof an. Die Abgeordneten halten das Artenschutz-Paket für verfassungswidrig, weil dadurch das Volksbegehren (gegen das viele AfD-Abgeordnete ebenfalls stimmten) verändert werde. Söder konterte, er könne versichern, dass die Staatsregierung immer nach den Grundsätzen der Verfassung handle. Zudem habe eine Partei wie die AfD „keinerlei moralischen Anspruch, dem Rest des Landtags verfassungsmäßige Belehrungen erteilen zu müssen.“ Dafür gab es lauten Applaus aus allen anderen Fraktionen.