Klimaschutz: Neues Volksbegehren in Sicht

von Redaktion

In der Umweltpolitik droht Überbietungswettbewerb: Während der Landtag noch über das Gesetzespaket zum Artenschutz berät, will eine Initiative ein weiteres Volksbegehren – diesmal speziell zum Klimaschutz.

München/Passau – Mit den Schlagworten „Klimaschutz in die bayerische Verfassung“, fordert eine Initiative um den Würzburger Grünen-Landtagsabgeordneten Patrick Friedl weitere Anstrengungen zur CO2-Reduktion. Dazu soll die bayerische Verfassung geändert werden. Im Gegensatz zu Vorstellungen von CSU und Freien Wählern soll nicht nur der Schutz des Klimas explizit Verfassungsrang bekommen (Artikel 141), sondern in einem weiteren Verfassungsartikel (152) der Staat dazu verpflichtet werden, die Energieversorgung „vollständig auf Erneuerbare Energien“ umzustellen.

Diesem Volksbegehren hat sich am Wochenende auch die Katholische Landjugendbewegung Bayern (KLJB) auf ihrer Landesversammlung in Passau angeschlossen. Erstes Ziel ist es, mindestens 25 000 Unterschriften beim bayerischen Innenministerium einzureichen. Werde das Begehren zugelassen, wolle die KLJB mithelfen, die erforderlichen zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern zur Unterschrift zu animieren.

Das Volksbegehren läuft schon seit geraumer Zeit, allerdings eher auf Sparflamme, da sich viele Akteure der Umweltbewegung auf das Bienenschutz-Volksbegehren konzentriert hatten. Der Verein „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ und die drei Sprecher des Volksbegehrens – neben Friedl der ehemalige Landtagsabgeordnete der Freien Wähler Hans-Jürgen Fahn sowie Extra-Grünen-bundestagsabgeordneter Hans-Josef Fell – beschlossen jüngst, die „Aktivitäten für das Sammeln von Unterschriften wieder hochzufahren“, um die noch fehlenden Unterschriften zu erhalten.

Die Grünen halten sich – bis auf Friedl – allerdings noch zurück. Einen Beschluss zum Volksbegehren gebe es nicht, sagt Landesvorsitzender Eike Hallitzky. Eine Verfassungsänderung wirke indes „nur langfristig, und so viel Zeit haben wir nicht“. Priorität habe daher ein bayerisches Klimaschutzgesetz. Es wird derzeit in der Grünen-Fraktion erarbeitet.

Unterdessen fordert die SPD im Landtag weitere Verschärfungen beim Artenschutz-Gesetz. Zum Schutz nachtaktiver Insekten und anderer Tiere müsse die nächtliche Beleuchtung auch an privaten Gebäudefassaden in Bayern verboten werden, heißt es in einem Antrag an den Landtag. Die Sozialdemokraten gehen damit über die Pläne der schwarz-orangen Koalition hinaus, nach denen lediglich die Beleuchtung öffentlicher Gebäude untersagt werden soll, also zum Beispiel von Schlössern, oder Kirchen.

SPD-Fraktionschef Horst Arnold erklärte, die SPD liefere „handfeste Verbesserungsvorschläge“ und greife damit Forderungen von Naturschutzverbänden, Landwirten und aus der Wissenschaft auf.

Das Gesetzespaket für mehr Umwelt-, Natur- und Artenschutz, das die schwarz-orange Koalition in Reaktion auf das Rekord-Volksbegehren „Rettet die Bienen“ vorgelegt hat, ist im Landtag auf der Zielgeraden. Derzeit sind die Ausschüsse am Zug, sie müssen sich mit Änderungswünschen aus allen Richtungen auseinandersetzen. Vor der Sommerpause soll das Paket dann endgültig beschlossen werden.  dw/kna/lby

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