München – Das lesen Urlauber nicht gern: Wer in Bayern in einem der aktuell 358 Kurorte übernachtet, muss Kurtaxe zahlen. In mehreren Gemeinden in Oberbayern gibt es derzeit Diskussionen über eine Erhöhung. Doch wann darf man überhaupt eine Kurtaxe erheben und wie hoch darf sie sein? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Wie viele Kurorte gibt es in Bayern?
Kuren werden längst nicht mehr so großzügig verschrieben wie noch in den 1980er- und 1990er-Jahren. Doch die Zahl der Kurorte in Bayern ist geblieben – und es werden sogar immer mehr. Derzeit sind 358 Kurorte registriert. Zuletzt wurden Arnschwang und Blaibach (beide Landkreis Cham) Ende 2018 zu „Erholungsorten“ erhoben. Damit haben die Gemeinden nun das Recht, einen Kurbeitrag zu erheben.
Wann kann eine Gemeinde Kurort sein?
Gemeinden können sich leichter als Urlaubsort anpreisen, wenn sie sich Kurort nennen dürfen. „Aber ohne Anerkennung geht es nicht“, wie Jenifer Hölzlwimmer vom Bayerischen Gemeindetag erklärt. Dafür muss ein Prädikat vom bayerischen Innenministerium beantragt werden. Eine Vorgabe ist, dass „ein der Erholung und touristischen Bedeutung entsprechender Ortscharakter“ vorliegt. Außerdem muss die Zahl der Gästeübernachtungen in etwa das Siebenfache der Einwohnerzahl betragen.
Welche Arten von Kurorten gibt es?
Mindestens zwölf. Sie sind im Kommunalabgabengesetz definiert: Heilbad, Kneippheilbad, Kneippkurort, Schrothheilbad, Schrothkurort, heilklimatischer Kurort, Ort mit Heilquellenkurbetrieb, Ort mit Heilstollenkurbetrieb, Ort mit Peloid-Kurbetrieb, Luftkurort, Erholungsort sowie Staatsbad. Es gibt auch Orte, die mehrere Prädikate besitzen. Zum Beispiel wurde Farchant (Kreis Garmisch-Partenkirchen) 1985 Erholungsort und 2017 zusätzlich Luftkurort.
Ist die Höhe der Kurtaxe beliebig?
Nein. Der Kurbeitrag muss berechnet werden und „umlagefähig“ sein, sagt Jenifer Hölzlwimmer vom Gemeindetag. Sein ursprünglicher Sinn ist es, damit Kosten für Kureinrichtungen abzudecken. Der Kurbeitrag soll in die Kalkulation touristisch genutzter Einrichtungen einfließen, beispielsweise Schwimmbäder. Einige Gemeinden verzichten auch auf eine Kurtaxe, etwa Starnberg, Ebersberg oder Grünwald.
In mehreren Gemeinden gibt es derzeit Diskussionen über die Höhe. Zum Beispiel am Tegernsee. Denn die Gemeinde Bad Wiessee hat ohne Rücksprache mit den anderen Gemeinden am See eigenmächtig eine Erhöhung der Kurtaxe beschlossen – von zwei Euro auf 3,30 Euro pro Tag. Örtliche Vermieter sind sauer, weil sie befürchten, dass die Urlauber jetzt auf Nachbargemeinden mit günstigerer Kurtaxe ausweichen. Aber auch die Gemeinden ringsum sind erbost, denn eigentlich sind die Orte in einer Tourismus GmbH zusammengeschlossen und wollen am System einheitlicher Kurbeiträge festhalten.
Feldafing hat gerade erst eine Erhöhung beschlossen – von 75 Cent auf 1,20 Euro je Übernachtung in der Hauptsaison von April bis Oktober (Normalpreis).
Wer will noch Kurort werden?
Es gibt immer wieder neue Anerkennungen, wie das Beispiel Arnschwang im Landkreis Cham zeigt. Dort freut sich Bürgermeister Michael Multerer über den neuen Kurbeitrag von einem Euro pro Nacht. „Damit ist sichergestellt, dass sich auch Gäste an der von ihnen genutzten Infrastruktur unserer Gemeinde ein klein wenig beteiligen“, erklärt er im Mitteilungsblatt.
Tutzing am Ammersee würde gerne Erholungsort werden. Problem: Die Zahl der Gästeübernachtungen ist mit derzeit gut 50 000 zu niedrig. Die Gemeinde will nun die bisher statistisch nicht erfassten Übernachtungen in den 35 Ferienwohnungen erheben, um so auf die erforderliche Nächtigungs-Zahl zu kommen. dw