Artenschutz: Am Walzzeitpunkt scheiden sich die Geister

von Redaktion

München – Am Freitag wäre der Stichtag gewesen. Werden die Forderungen aus dem Volksbegehren umgesetzt, dürfen Bayerns Bauern künftig nach dem 15. März nicht mehr ihre Wiesen walzen. Während die Initiatoren des Volksbegehrens so Wiesenbrüter und Amphibien besser schützen wollen, halten viele Landwirte diese Frist für völlig praxisfern. Zum Beispiel Bernhard Haimmerer aus Ampfing im Kreis Ebersberg.

„Heuer hatten wir erst Schnee, dann war der Boden gefroren und zum Stichtag letzte Woche war es dann richtig nass“, sagt er. Keine Chance also, die Wiesen mit der Walze anzudrücken. Doch das sei dringend nötig, um das Wurzelwachstum im Grünland zu verbessern und die Futterverschmutzung möglichst gering zu halten. „Man muss sich das vorstellen, wie wenn man eine Blume anpflanzt“, erklärt Haimmerer. „Die drückt man ja auch in den Boden.“ Diesen Druck brauche auch das Gras. Er sei ja dafür, so früh wie möglich zu walzen, aber an der Witterung komme man eben nicht vorbei.

Der Walzzeitpunkt ist einer von mehreren Aspekten aus dem Volksbegehren, über die zwischen den Initiatoren und den Landwirten weiter Uneinigkeit besteht. Gestern trafen sich die Teilnehmer des Runden Tisches zur Artenvielfalt zum zweiten Mal in der Staatskanzlei, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Nach ersten Vorgesprächen soll nun in Fachgruppen über konkrete Maßnahmen für mehr Artenschutz diskutiert werden, wie Moderator Alois Glück ankündigte. Ab Montag nehmen die Gruppen ihre Arbeit auf, zuvor soll am Freitag im Maximilianeum noch eine Fachtagung stattfinden, in der mit wissenschaftlichem Input alle Teilnehmer auf denselben Wissensstand gebracht werden sollen.

In den Arbeitsgruppen soll laut Glück einerseits über die Forderungen aus dem Volksbegehren für ein neues Naturschutzgesetz diskutiert werden. „Die Zeit für rechtliche Regelungen ist hier verdammt knapp.“ Darüber hinaus sollen die Teilnehmer aber auch über Initiativen beraten, die über das Volksbegehren hinausgehen – etwa über ein verstärktes Engagement der Kommunen, der Kirchen oder des Staates.

Glück gab zu, dass gegenwärtig noch nicht erkennbar sei, „welcher Weg tragfähig ist“. Allerdings sei es nicht seine Aufgabe, einen neuen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Er werde die Ergebnisse der Staatsregierung übermitteln – „alles Weitere ist Aufgabe der Politik“.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hoffen nun auf eine konkrete Auseinandersetzung mit ihrem Gesetzentwurf in den Arbeitskreisen. „Uns geht es darum, Ängste und Fragen zu unserem Gesetzentwurf zu klären“, sagte Agnes Becker von der ÖDP. Und Norbert Schäffer vom Landesbund für Vogelschutz betonte: „Wir wollen wissen: Gibt es Dinge, die unüberbrückbar sind?“ Denn aus seiner Sicht gibt es diese Hürden nicht. Auch nicht beim Walzzeitpunkt. „Sollte das am Ende der einzige Stolperstein sein, ließe sich ja immer noch nachjustieren.“ DOMINIK GÖTTLER

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