Die Biersteuer ist gestaffelt, damit kleinere Unternehmen mit weniger als 200 000 Hektoliter Ausstoß im Jahr gegenüber günstiger produzierenden großen Braustätten nicht benachteiligt sind. 2003 hatte der Deutsche Bundestag Subventionskürzungen verabschiedet. In diesem Papier wurden im Eiltempo über
Dieser Artikel (ID: 903488) ist am 06.03.2019 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 5), Wasserburger Zeitung (Seite 5), Mangfall-Bote (Seite 5), Chiemgau-Zeitung (Seite 5), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 5), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 5), Neumarkter Anzeiger (Seite 5).