Kläranlage defekt: Firma scheitert mit Millionenklage

von Redaktion

München – Ein Kartoffelsalatproduzent bekommt von der Gemeinde Odelzhausen zunächst keinen Schadenersatz wegen einer übergelaufenen Kläranlage. Das Landgericht München II wies gestern nach mehrstündiger Verhandlung die Klage der Firma im Landkreis Dachau auf rund zwei Millionen Euro ab. Diese hatte argumentiert, nach dem Ausfall der städtischen Anlage habe sie ihr Abwasser aufwendig selbst entsorgen müssen. Die Kammer kam aber zu dem Ergebnis, dass die Argumente nicht ausreichten, um einen Amtshaftungsanspruch gegen die Gemeinde zu begründen. Ob die Firma in die nächste Instanz zieht, war unklar.

Nach Darstellung des Unternehmens hatte ihm die Gemeinde bei seiner Suche nach einem neuen Standort Anfang 2011 zugesichert, dass es keine Schwierigkeiten mit Frisch- und Abwasser geben werde. Dabei habe sie verschwiegen, dass die Kläranlage schon damals überlastet gewesen sei. Im November 2012 begann das Unternehmen mit der Herstellung u.a. von Kartoffelsalat, im Sommer 2013 versagte die kommunale Kläranlage. Daraufhin entzog die Gemeinde der Firma das Recht, Abwasser in die Kanalisation zu leiten. Das Unternehmen musste zunächst Abwässer per Lastwagen nach Augsburg transportieren und eine eigene Vorkläranlage bauen. Für diese Maßnahmen sollte die Gemeinde zahlen. Diese warf der Firma vor, stärkehaltiges Wasser sei ungefiltert in die Kanalisation geflossen und habe den Defekt in der Kläranlage mitverursacht. lby

Artikel 10 von 13