Karlsruhe/Bamberg – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Fall zur Gültigkeit sogenannter Kinderehen ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Diesen Beschluss teilte der XII. Zivilsenat des BGH am Freitag mit.
Im konkreten Fall geht es um einen 1994 geborenen Syrer und eine 2001 geborene Syrerin. Der Cousin und die Cousine hatten 2015 in ihrem Heimatland vor einem Scharia-Gericht geheiratet und waren wegen des Krieges noch im selben Jahr nach Deutschland geflohen. Zum Zeitpunkt der Hochzeit war das Mädchen 14 Jahre alt.
Nach ihrer Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung in Schweinfurt wurden die beiden getrennt. Das Jugendamt nahm das Mädchen in Obhut, das Stadtjugendamt Aschaffenburg wurde als Vormund bestellt. Doch das Oberlandesgericht Bamberg urteilte, die Ehe sei wirksam. Daher dürfe das Jugendamt nicht über den Aufenthalt des Mädchens bestimmen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch kann ein verheirateter Minderjähriger selbst darüber bestimmen, wo er sich aufhält und mit wem er Umgang haben will. Allerdings gilt das nur unter der Voraussetzung, dass die Ehe wirksam ist.
Zur Bekämpfung von Kinderehen hatte der Bundestag im Vorjahr ein Gesetz beschlossen, nach dem das Alter für die Ehemündigkeit auf 18 heraufgesetzt wurde. Der BGH lässt für die Entscheidung des aktuellen Falles nun prüfen, ob dieses neue Gesetz verfassungsgemäß ist. lby/kna