Meiling – Wie kann man einen Menschen verteidigen, der einem hilflosen Ehepaar so viel Leid angetan hat? Seit Prozessbeginn Mitte Oktober gegen die acht Rumänen der Froschbande steht diese Frage im Raum. Gestern griff sie Rechtsanwalt Andreas von Mariassy auf. „Die Antwort ist ganz einfach, wir suchen nach Aufklärung“, sagte der erfahrene Strafverteidiger.
Und dann berichtete er, wie er versucht hätte, hinabzutauchen in die Welt seines Mandanten. Dazu sei wegen der späten Überstellung aus Österreich nicht viel Zeit gewesen. „Erschwerend steht eine Sprache zwischen uns, die ich nicht kenne“, fügte er hinzu. Die Welt seines Angeklagten stellte sich ihm so dar: „Ich bin ein Dieb, ich hatte eine kurze Ausbildung, dann habe ich mich stehlend durchs Leben geschlagen.“ Der Mord an Markus K. im September 2015 in Meiling (Kreis Starnberg) passte nicht in das Weltbild des Rumänen. Dass er aber doch passiert war, setzte dem 35-Jährigen ziemlich zu. So erging es wohl auch den anderen Angeklagten, die stets mit erhöhter Brutalität gegen ihre Opfer vorgegangen waren, vielleicht nicht mit nachweisbarer Tötungsabsicht, aber mit der fahrlässig laschen Einstellung, dass alles schon gut gehen würde. In Meiling passierte das Gegenteil. Vier der acht Froschbanden-Diebe schlugen den 72-jährigen Hausherrn so brutal zusammen, dass er später, eingepfercht in eine Besenkammer, an der Seite seiner Frau starb. Einer kümmerte sich um den Hund, ein weiterer misshandelte die Ehefrau (70), zwei Banden-Mitglieder blieben als Fahrer zurück.
Für alle acht – inklusive Fahrer – hatte Staatsanwältin Karin Jung lebenslange Haftstrafen wegen Mordes gefordert und die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld verlangt. Die Verteidiger versuchten Pluspunkte für ihre Mandanten herauszuholen.
Sie kritisierten die nicht sichere Zuordnung der Tatbeiträge jedes Einzelnen, und sie verlangten einen angemessenen Härteausgleich, der in der Regel angewandt wird, wenn es in kürzerer Zeit mehrere Urteile gibt. Die Froschbande war 2017 wegen vergleichbar brutaler Überfälle zu Haftstrafen zwischen neuneinhalb und 19 Jahren verurteilt worden – aber nur in Österreich. Die Rechtssysteme sind nicht kompatibel.
Angeblich hatten die Fahrer erst auf der Flucht erfahren, mit welcher Gewalt ihre Komplizen vorgegangen waren. Einer der beiden erklärte sich den Exzess mit der Anwesenheit des vermutlich Widerstand leistenden Mannes und Hundes. Dass keiner der Fahrer später die Rettung rief, begründeten sie mit dem Nichtwissen, dass ihre Landsmänner die Eheleute eingesperrt zurückgelassen hatten. Die anderen Bandenmitgliedern wollen sich zum Teil nicht getraut haben, die Polizei zu rufen, um möglichst schnell zu flüchten.
Für die Fahrer forderten die Verteidiger wegen Beihilfe nicht mehr als acht Jahre Haft. Anschließend entschuldigten sich alle Angeklagten bei den Hinterbliebenen. Das Urteil fällt am 17. Dezember.