Starnberg – Der Prozess um den tödlichen Ruderunfall eines 13-jährigen Schülers auf dem Starnberger See wird bald vor dem Amtsgericht Starnberg verhandelt. Das bestätigte gestern OLG-Pressesprecher Florian Gliwitzky auf Nachfrage. Ursprünglich war das Strafverfahren gegen zwei Übungsleiter wegen der Bedeutung der Sach- und Rechtslage zum Landgericht München II angeklagt worden. Aufgrund erheblicher Überlastung des Schwurgerichts verzögerte sich der Prozessbeginn immer wieder.
Dabei ist das schreckliche Unglück bald vier Jahre her. Am 19. April 2015 ertrank ein Schüler des Münchner Wilhelmsgymnasiums während des Ruder-AG-Trainings im acht Grad kalten Starnberger See. Erst sechs Tage später wurde sein Leichnam geborgen, aus 35 Metern Tiefe, 425 Meter vom Starnberger Ufer entfernt. Die beiden Übungsleiter (52 und 69 Jahre) wurden wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, gegen die Aufsichtspflicht des Deutschen Ruder Verbandes (DRV) verstoßen zu haben. Tatsächlich hatten die Betreuer sträflich gehandelt, indem sie den Ruder-Anfänger in ein Einer-Rennboot setzten, ohne Schwimmweste und ohne Neopren-Anzug und ihn fernab der Gruppe allein trainieren ließen.
Der Wind war böig an diesem Frühjahrstag und produzierte auf dem See Wellen, die Ruder-Anfängern generell zu schaffen machten. Zwei Mädchen wurde es durch den Wellengang so übel, dass sie freiwillig das Training beendeten und nach Hause fuhren.
Widersprüchlich sind die Anweisungen, die der 13-Jährige erhalten haben soll. Angeblich musste er vor dem Ufer seine Kreise ziehen. Dann sollte er möglicherweise der Gruppe folgen. Doch die wechselte wegen des Windes die Seeseite. Der Bub wurde abgetrieben, kenterte und versuchte schwimmend das weit entfernte Ufer zu erreichen – ein tödliches Unterfangen in nur leichter Sportkleidung. Eine 700 Meter entfernte Anwohnerin könnte eventuell bei der Gartenarbeit flüchtig den Todeskampf des Kindes bemerkt haben – allerdings in der irrtümlichen Annahme, es handele sich um einen Surfer in Schutzanzug, der versucht, auf sein Board zu steigen.
Einen Prozesstermin gibt es noch nicht, 2018 wird das Verfahren aber nicht mehr verhandelt. Rein theoretisch könnte das Amtsgericht den Fall auch per Strafbefehl zu Ende bringen. ANGELA WALSER