Freistaat wehrt sich gegen Hotel Neuschwanstein

von Redaktion

München/Schwangau – Der Freistaat verteidigt seine europaweit geschützte Marke Neuschwanstein. Am Fuße des Königsschlosses in Schwangau (Kreis Ostallgäu) soll im Februar 2019 ein Hotel unter dem Namen „Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa“ eröffnen (wir berichteten). Dagegen wehrt sich nun die Bayerische Schlösserverwaltung.

Die international tätige Althoff-Gruppe, zu der Ameron gehört, hatte den Hotelnamen Mitte des Jahres beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen lassen. Wie aus dessen Online-Register hervorgeht, wurde dagegen nun Widerspruch eingelegt. Die Schlösserverwaltung bestätigt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass sie mit diesem Schritt die Rechte des Freistaats an der Unionsmarke „Neuschwanstein“, an dem Unternehmenskennzeichen „Schloss Neuschwanstein“ sowie die Namensrechte wahren will.

Das 137-Zimmer-Etablissement soll Anfang 2019 auf dem Areal des über 100 Jahre alten Gebäudeensembles um die Traditionshäuser Alpenrose, Jägerhaus und Lisl die ersten Gäste empfangen. Allein der Spa-Bereich wird 850 Quadratmeter groß sein. Der Betreiber Ameron wollte dem Hotel zunächst den Beinamen „Hohenschwangau“ geben, entschied sich wegen der größeren Strahlkraft dann aber für Neuschwanstein. Finanziert wurde der Bau vom Wittelsbacher Ausgleichsfonds, einer Stiftung, die bayernweit Immobilien besitzt.

Zum Zeitpunkt der Eröffnung wird das Widerspruchsverfahren noch laufen: Damit rechnet Eckhard Kern, Teamleiter des Markenbereichs beim DPMA. Der schriftliche Austausch der beiden Parteien und die anschließende Prüfung möglicher markenrechtlicher Verletzungen durch das Amt könne sich über ein ganzes Jahr ziehen. Konkret gehe es um die Frage, ob zwischen der europaweit geschützten Wortmarke Neuschwanstein des Freistaats und der Hotelmarke Verwechslungsgefahr besteht. „Das ist rechtlich nicht ganz einfach zu klären“, sagt Kern.

Ameron will sich nicht zu der Sache äußern. Ein schriftlicher Widerspruch vom Freistaat sei noch nicht eingegangen. Die Frage, ob das Unternehmen im Februar mit dem Namen „Ameron Neuschwanstein Alpsee Resort & Spa“ starten wird, bleibt unbeantwortet. DPMA-Markenexperte Kern könnte sich gut vorstellen, dass der Freistaat in diesem Fall eine einstweilige Verfügung dagegen anstreben würde. „Das wäre nur konsequent.“ TOBIAS GMACH

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