Grabstein im Fun-Park

von Redaktion

Amtsgericht verhängt Bußgeld

Kitzingen – Mit echten Grabsteinen wollte der Besitzer eines Freizeitparks in Unterfranken für Gruseleffekte sorgen. Doch der Spaß hörte auf, als eine 13-Jährige vor dem Geisterhaus den Grabstein ihres Großvaters entdeckte. Der Freizeitpark-Betreiber musste sich deshalb vor dem Amtsgericht Kitzingen verantworten. Der Vorwurf: Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Prozess endete am Freitag mit einer Verwarnung und einer Geldbuße von 1200 Euro.

Das Aufstellen echter Grabsteine mit den lesbaren Namen von Verstorbenen vor dem „Horrorhaus“ sei eine Zurschaustellung gewesen, sagte der Amtsrichter. Das gehe über ein kurzzeitiges Beleidigen hinaus. Der 34-Jährige habe zumindest in Kauf genommen, dass das den Angehörigen bitter aufstoßen könnte. Am zweiten und letzten Prozesstag entschuldigte sich der Angeklagte abermals bei der Witwe des Verstorbenen. Er habe weder Profit damit machen noch das Andenken eines Verstorbenen verunglimpfen wollen. „Wenn ich gewusst hätte, dass die Namen noch draufstehen, hätte ich sofort reagiert“, sagte der Familienvater. Anfang 2017 hatte er den kurz vor der Insolvenz stehenden Freizeitpark im Landkreis Kitzingen übernommen.  lby

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