Mit Kirchenasyl werden Flüchtlinge ohne legalen Aufenthaltsstatus von Kirchengemeinden zeitlich befristet beherbergt. Der Staat könnte rechtlich trotzdem die Abschiebung vollziehen, bisher war die Praxis des Kirchenasyls jedoch weitgehend geduldet. Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren durch die
Dieser Artikel (ID: 708113) ist am 02.08.2018 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 7), Wasserburger Zeitung (Seite 7), Mangfall-Bote (Seite 7), Chiemgau-Zeitung (Seite 7), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 7), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 7), Neumarkter Anzeiger (Seite 7).