München – Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß in Bayern entscheidet sich am 17. Juli. An diesem Tag will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der Initiatoren gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens verkünden. Das gab Gerichtspräsident Peter Küspert nach der mündlichen Verhandlung bekannt. Die Grünen und ihre Verbündeten wollen durchsetzen, den galoppierenden Flächenfraß in Bayern auf fünf Hektar am Tag zu begrenzen – nur noch halb so viel wie bisher.
Das Innenministerium hat das Volksbegehren nicht zugelassen – mit dem Argument, dass der Gesetzentwurf offenlässt, wie dieses Ziel konkret umgesetzt werden soll. Es verwies auf Probleme, die eine Beschränkung des Flächenverbrauchs auf fünf Hektar nach sich ziehen würde. So sei unklar, wie denn die fünf Hektar erlaubte Bautätigkeit auf die über 2000 bayerischen Gemeinden verteilt werden sollten, sagte Ministerialdirigent Volkhard Spilarewicz. „Der Volksgesetzgeber darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen, indem er wesentliche Fragen der Exekutive (also der Staatsverwaltung) überlässt.“ Der Anwalt des Volksbegehrens, Franz Lindner, hielt dagegen: „Die Möglichkeit, ein Volksbegehren zu verhindern, sieht die Verfassung gar nicht vor.“ In welche Richtung der Verfassungsgerichtshof tendiert, ließen Küspert und seine Richterkollegen nicht durchblicken. mm/lby