Bad Kissingen – Der Prozess gegen einen Ausbilder der Bundeswehr wegen fahrlässiger Körperverletzung in vier Fällen ist gegen eine Geldauflage von 2400 Euro eingestellt worden. Der 41-jährige Hauptfeldwebel nahm am Dienstag ein entsprechendes Angebot des Amtsgerichts Bad Kissingen an. Dem Mitarbeiter des Ausbildungszentrums im unterfränkischen Hammelburg war vorgeworfen worden, während eines Marsches bei großer Hitze nicht ausreichend auf die Gesundheit der Kursteilnehmer geachtet zu haben.
Vier der 30 Soldaten brachen nach dem Marsch im September 2016 erschöpft und dehydriert zusammen. Drei von ihnen mussten auf der Intensivstation behandelt werden, einer lag nach dem Lauf im künstlichen Koma. Interne Ermittlungen hatte die Bundeswehr mit Blick auf das Verfahren vor dem Amtsgericht zunächst ruhen lassen, wie ein Bundeswehr-Sprecher am Rande des Prozesses sagte. Der Vorfall werde nun geprüft und zu einem Abschluss gebracht.
Mit einer Geldstrafe von 2400 Euro wäre der Fall abgeschlossen gewesen, doch der Hauptfeldwebel legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein, sodass es zu dem Prozess kam. Inwieweit er besser auf den Gesundheitszustand der Soldaten hätte achten müssen, ließ das eingestellte Verfahren unbeantwortet.
Der beschuldigte Hauptfeldwebel sagte, die Soldaten seien regelmäßig zum Trinken angehalten und nach ihrem körperlichen Zustand gefragt worden. Am Ende habe er die vier erschöpften Männer zum Teil zum Abbruch des Tests zwingen müssen, beteuerte er.
Die Richterin deutete an, dass sie eine gewisse Verantwortung beim Ausbilder sehe. Die Betroffenen selbst kamen durch die Einstellung als Zeugen nicht mehr zu einer möglichen Aussage. lby