München – Für die bayerischen Schüler ist der Fall klar: Das Handy-Verbot an den Schulen im Freistaat gehört abgeschafft. Das sagen jedenfalls 90 Prozent der gut 1500 Teilnehmer einer Facebook-Umfrage, die der Landesschülerrat vor zwei Wochen gestartet hat. Die Schülervertretung forderte stattdessen, dass das Schulforum, also ein Gremium aus Schülern, Eltern und Lehrern, entscheiden soll: Ist das Smartphone auf dem Pausenhof erlaubt oder nicht?
Mit diesem Wunsch sind Bayerns Schüler längst nicht mehr allein. Lehrer- und Elternverbände sowie SPD, Grüne und Freie Wähler im Landtag kritisieren den betreffenden Artikel 56 im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen als nicht mehr zeitgemäß. Neu ist aber: Auch der CSU-Kultusminister argumentiert für mehr „Delegation nach unten“, wie es Bernd Sibler nach einem Runden Tisch zur Handy-Nutzung an der Schule gestern im Kultusministerium nannte.
„Ich habe viel Sympathie für diesen Weg“, sagte der Minister. Die überwiegende Mehrheit der anwesenden Schüler, Lehrer, Eltern und Bildungs-Experten sehe das genauso. Das bedeutet aber nicht, dass ab sofort in Bayerns Klassenzimmern gechattet werden darf, was der Akku hergibt. „Wir brauchen handyfreie Zeiten“, betonte Sibler. Solange das Smartphone nicht für pädagogische Zwecke gebraucht werde, bleibe es im Unterricht tabu. „Keine WhatsApp von Mutti, keine SMS von Vati“, so Sibler.
Ändern könnte sich aber, dass Schüler künftig nicht mehr die Erlaubnis eines Aufsichtslehrers brauchen, um auf dem Pausenhof, in der Mensa oder zwischen den Unterrichtsstunden Snapchat-Fotos durchzublättern, Youtube-Videos zu schauen, Nachrichten zu schreiben oder gar Informationen für den Unterricht nachzuschlagen.
Wann der private Einsatz des Smartphones erlaubt ist, könnte das Schulforum entscheiden, in dem Lehrer, Eltern und Schüler vertreten sind, sagte Sibler. „Ein schärferer Weg ist dabei genauso legitim wie ein offener.“ Nun müssten die Juristen des Kultusministeriums prüfen, ob das 2006 verabschiedete Gesetz bereits den Spielraum dafür bietet. „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten“, heißt es darin. Aber auch: „Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.“ Siblers Interpretation: Wir haben in Bayern kein Handy-Verbot, sondern ein Handy-Gebot.“
Falls die Juristen diese Einschätzung teilen, sei eine schnelle Änderung bei den Regeln zum Smartphone-Gebrauch „sehr gut vorstellbar“, sagt Sibler. Bedürfe es aber einer Gesetzesänderung, sei das in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu schaffen. Nach Pfingsten will Sibler das Thema dem Bildungsausschuss im Landtag vorstellen.
Sollte es an einzelnen Schulen bei der Handy-Debatte zu Konflikten kommen, wird das Kultusministerium als Vermittler einspringen. Außerdem werde es Leitfäden, Datensammlungen und Arbeitshilfen zum Thema private Smartphonenutzung geben, sagte Sibler. „Wir lassen die Schulen nicht allein.“