Wirbel um CSU-Gesetzentwurf

Was soll die Polizei dürfen – und was nicht?

von Redaktion

Von Maximilian Heim

München – Die wichtigsten Sätze an diesem wichtigen Tag sagt Kurt Graulich, früherer Richter am Bundesverwaltungsgericht. Als einer von sieben Experten spricht er am Mittwochmorgen im Landtag zur geplanten, heftig umstrittenen Neuordnung des bayerischen Polizeirechts. Frage an Graulich: Ob der Rechtsstaat gefährdet sei? Antwort: Nein. Aber man müsse die Bausteine des Gesetzes einzeln und vorsichtig bewerten.

Worum geht es? Die bayerische Staatsregierung findet: In Zeiten von Smartphones und Clouds, von internationalem Terrorismus und veränderten Bedrohungen braucht die Polizei mehr Befugnisse. Das neue Gesetz kommt opulent daher, der Entwurf umfasstknapp 200 Seiten. Telefone anzapfen, Briefe öffnen, Wohnungen verwanzen, DNA-Spuren sichern, Bewegungsprofile erstellen – das und mehr sollen die Beamten bald bei einer „drohenden Gefahr“ dürfen, in der Regel mit richterlicher Zustimmung.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze hält die Formulierung „drohende Gefahr“ allerdings für vage und deshalb gefährlich. Sie spricht vom „Überwachungswahn der CSU“. Außerdem werde die Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz aufgeweicht.

Unterstützt wird Schulzes Position von Rechtsanwalt Hartmut Wächtler. Er spricht von einem „grausamen Gesetz aus Sicht des Praktikers“. Seit 1945 habe es keine Polizeibehörde mit derart umfassenden Befugnissen gegeben. Theoretisch ermögliche das Gesetz, dass ein Gefährder im alle drei Monate verlängerten Gewahrsam lande, ohne je einen Anwalt gesehen zu haben.

Aber es gibt auch Zustimmung zu den Plänen. Kyrill-Alexander Schwarz, Jura-Professor an der Uni Würzburg, findet: Der Verzicht auf eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse wäre gefährlich. Es gehe nämlich um nicht weniger als die staatliche Kernaufgabe Sicherheit.

Während sich vor dem Konferenzsaal die Kameraleute für die Inthronisierung des neuen Kabinetts in Stellung bringen, erinnert die Anhörung drinnen teils an ein juristisches Proseminar. Mehrmals drängt der Ausschuss-Vorsitzende Florian Herrmann (CSU) die Redner, sich kurz zu fassen. (Was wohl auch daran liegt, dass er seine Ernennung zum Staatskanzlei-Chef im Anschluss an die Anhörung nur äußerst ungern verpassen würde.)

Wie geht es weiter mit der wichtigen Frage, was die Polizei darf – und was nicht? Dass das Gesetz im Innenausschuss ausführlich überarbeitet wird, ist wegen der CSU-Mehrheit unwahrscheinlich. Ansätze gäbe es freilich. Ex-Verwaltungsrichter Graulich nennt etwa den regelmäßigen Einsatz von Kameras bei Polizeieinsätzen „bedenklich“. Auch intelligente Videoüberwachung mit Gesichtserkennung sieht er kritisch – weil unklar sei, welche Daten verknüpft und gespeichert werden.

Nicht unwahrscheinlich also, dass das Gesetz in absehbarer Zeit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe landet.

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