Holzkirchen

Nach den Kuhglocken jetzt die Gülle

von Redaktion

Von Beatrice Ossberger

Holzkirchen – Viele Argumente hat Reinhard U. schon vor Gericht ins Feld geführt. Die Kuhglocken, die so laut seien wie Presslufthämmer. Der Lärm, der bei ihm und seiner Frau Depressionen und Schlaflosigkeit verursachen würde. Der Kuhmist, der Weidestechfliegen anlocke, die Krankheiten übertragen können. Die Glocken als solche, die Tierquälerei seien. Und auch den Wertverlust seiner Immobilie beklagte er. Kurzum: Ging es nach dem Unternehmer und seiner Frau, wären die Kühe der Bäuerin Regina Killer, die auf der Wiese neben ihrem Haus grasen, samt ihren Glocken schon lange weg.

Das Ehepaar hat in dem Streit um die Kuhglocken seiner Klage nun eine weitere Note hinzugefügt. Wie die Kanzlei Sauer Wolff Martin erklärte, habe die Bäuerin damit begonnen, Gülle auf die Wiese zu kippen. Die Unterlassungsklage der Frau wurde entsprechend erweitert.

2011 hatte das Ehepaar das idyllisch gelegene Haus im Villen-Stil im Holzkirchner Ortsteil Erlkam gekauft. Damals noch ohne Kühe als Nachbarn. Die kamen drei Jahre später, als die Gemeinde die Wiese an Killer verpachtete. Fortan grasten fünf bis sieben Kühe in Sicht- und Hörweite des Ehepaares.

Der Mann zog 2015 vor das Amtsgericht Miesbach. Dort fanden beide Parteien noch zu einer Einigung. Die Kühe durften nur noch auf der weiter entfernten Hälfte der Weide ihre Glocken tragen. Mindestens 25 Meter lagen seitdem zwischen Haus und Geläut.

Dem Unternehmer war das jedoch nicht weit genug. Er klagte erneut und nun auch gegen die Marktgemeinde als Grundstückseigentümerin. Sein Ziel: Die Weidehaltung auf der Wiese neben seinem Haus soll verboten werden. Das Münchner Landgericht hat diese Klage im Dezember 2017 abgelehnt. Grund war mitunter der vor zwei Jahren getroffene Vergleich. Deshalb habe der Mann nun kein Rechtsschutzbedürfnis mehr, urteilte das Gericht.

Landwirtin Regina Killer zeigte sich nach diesem Urteil erleichtert. „Anscheinend gibt es doch noch Richter, die das Hirn einschalten und so einen Schmarrn abweisen“, sagte sie.

Doch ausgestanden ist für die Landwirtin der Streit noch nicht. Der Anwalt des kuhgestressten Unternehmers hat vor dem Oberlandesgericht München Berufung gegen das Urteil eingelegt. Zudem hat nun auch die Ehefrau Klage erhoben. Sie ist nicht mit dem Vergleich vorbelastet.

Killer sagt, sie wolle niemanden mit den Glocken ärgern. Aber würden ihr die Tiere trotz des Zaunes einmal auskommen, würden die Glocken ihr dabei helfen, die Tiere zu finden. Sie klagt ihrerseits über Schikanen seit der Auseinandersetzung. „Bei mir wurden Zäune aufgeschnitten und nachts wurde vor unserem Haus gehupt.“

Die Gemeinde Holzkirchen hat sich von Beginn des Streits an hinter die Landwirtin gestellt. „Erlkam ist als Dorfgebiet ausgewiesen, in dem Landwirtschaft ausdrücklich erlaubt ist“, erklärte der Bürgermeister Holzkirchens, Olaf von Löwis. „Wir sehen es als Ziel von Gemeindepolitik, den wenigen verbliebenen Landwirten das Wirtschaften zu ermöglichen.

Auch was die Gülle angeht, stärkt die Gemeinde Killer den Rücken: „Bei dem Gebiet handelt es sich um eine landwirtschaftlich genutzte Fläche, das Ausbringen von Gülle ist demnach gesetzeskonform.“

Wann die Nachbarn und die Landwirtin vor Gericht erneut aufeinandertreffen, steht noch nicht fest.   mit dpa

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