Altomünster – „Mein Ziel ist es, den Orden zu erhalten“, sagt Schwarz. Die Juristin kämpft seit rund zwei Jahren um das Birgitten-Kloster, das seit über 500 Jahren in Altomünster (Kreis Dachau) beheimatet war. Weil es aber nur noch eine Nonne gab – die bekannte Schwester Apollonia Buchinger – und die Altomünster im Februar 2017 verlassen hatte, hat der Vatikan das Kloster aufgelöst. Es soll nun anderweitig genutzt werden.
Schwarz hatte in Rom Widerspruch dagegen eingelegt. Bis zur Entscheidung wollte die Juristin nun „ein für alle Mal klären“, dass sie ohne weitere Anordnungen im Kloster bleiben darf. Denn sie hätte sonst eine ganze Reihe von weiteren Prozessen erwartet, im äußersten Fall um die Nutzung jeder einzelnen Zelle – und davon gibt es 200 Stück im Kloster.
Die Vertreter vom Landratsamt Dachau zeigten sich vor Gericht verständig. Man habe „von Amts wegen nicht vor, da Weiteres zu unternehmen“, gab Alexander Krug, der Abteilungsleiter für Baurecht, zu Protokoll. Man wolle sich aber auch nichts zuschulden kommen lassen und wenn man über Mängel unterrichtet werde, müsse man handeln. Aus brandschutzrechtlicher Sicht sei das Kloster gefährlich, die Rettungswege mangelhaft, im Falle eines Brandes könne der Rauch überall hinziehen. Die einfachste Möglichkeit, Rettungswege mittels Gerüsttreppen oder Leitern in den Innenhof zu schaffen, sah Kreisbrandmeister Gerhard Beck vom Bauamt Dachau als wenig sinnvoll an. Die Feuerwehr käme quasi nicht in den Innenhof, weil dieser – von Toren abgeschlossen – schwer zugänglich sei. Es gebe zwei Möglichkeiten, die Problematik zu beheben: Eine Gerüsttreppe von Schwarz´ Zimmer aus anzubauen und eine Notrettungsanlage zu errichten oder den Innenhof herzurichten, was aber nicht im Sinne des Ordinariats ist.
Eine Sprecherin des Erzbistums München und Freising weist auf erhebliche Mängel am Gebäude hin: „Das Dach rutscht zum Beispiel ab.“ Eine Teilsanierung sei sinnlos, bevor nicht klar sei, was man mit dem Kloster machen wolle.
Das Verwaltungsgericht will das Verfahren nun ruhen lassen und den Ausgang des kirchenrechtlichen Prozesses abwarten, der bei negativer Entscheidung des Vatikans sowieso das Aus für Schwarz´ Mission bedeuten würde.
Was auf den ersten Blick wie bürokratische Spitzfindigkeit wirken mag, hat aber einen größeren Hintergrund: Die Kirche kann das Areal, auf dem das Kloster steht, erst anderweitig nutzen, wenn keiner mehr dort wohnt. Bereits seit Jahren plant die Gemeinde, ein Baugebiet auf dem Klostergrund am Sandgrubenfeld auszuweisen. Schwarz vermutet hinter dem Bewohnverbot aus Brandschutzgründen einen Vorwand: „Ich denke, dass man mich rausekeln will. In 520 Jahren sind bei uns Nonnen auf alle möglichen Weisen gestorben, sie wurden sogar von Schweden erschossen, aber keine einzige fand den Tod durch Brand.“
Dass man nur ein Werkzeug des Ordinariats sei, weist Alexander Krug vom Dachauer Bauamt weit von sich, als Schwarz nachfragt, wie man eigentlich nach Jahrzehnten darauf gekommen sei, in Sachen Brandschutz aktiv zu werden. „Meiner Erinnerung nach sind wir nicht von uns aus tätig geworden“, sagt Krug, das Ordinariat sei auf das Bauamt zugekommen, weil „Gefahr für Leib und Leben bestünde“.
Das Erzbistum München und Freising erklärt, als neuer Eigentümer des Klosters wolle man tatsächlich, dass Schwarz ausziehe, außerdem sehe man sich in der Verantwortung für die Personen, die auf seinem Grundbesitz leben: „Wir machen uns Sorgen um Frau Schwarz.“ Sie könne ohne Gemeinschaft sowieso nicht in den Orden eintreten.
Das letzte Wort hat jetzt der Vatikan: Wenn er seine ursprüngliche Entscheidung bestätigt, das Kloster aufzulösen, muss Schwarz raus. Die 39-Jährige hat keinen Plan B, sie sagt aber: „Wenn der Vatikan sich gegen das Kloster und den Orden entscheidet, würde ich wohl woanders hingehen.“