Wegen Strabs: Schongau verklagt Landkreis

von Redaktion

Die Stadt Schongau verklagt den Landkreis, um vor dem Verwaltungsgericht München klären zu lassen, ob die Haushaltgenehmigung 2017 mit der Bedingung, die umstrittene Straßenausbau-Beitragssatzung (Strabs) einzuführen, rechtmäßig war.

Beide Seiten betonen, dass man nicht im Streit liege und Schongau weiter keine Strabs einführen muss, solange die Stadt keine straßenausbaubeitragspflichtigen Ausbauprojekte plant. Der Landkreis wollte den Bescheid vom Frühjahr aber nicht zurücknehmen, sondern stellte ihn jetzt einfach noch mal, damit die Stadt klagen kann – den Schritt vor Gericht hatte sie im Mai noch nicht beschritten.  bo

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