Diese Regeln gelten für Drohnenpiloten

von Redaktion

Das Verkehrsministerium hat im April neue Regeln für Drohnenflieger erlassen. Das sind die wichtigsten Punkte: -Kennzeichnungspflicht: Ab 250 Gramm Gewicht müssen die Eigentümer ihre Drohne kennzeichnen – mit einer Art Nummernschild, um im Schadensfall den Halter feststellen zu können.

-Kenntnisnachweis: Bei Drohnen, die mehr als zwei Kilo wiegen, ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der immer wieder als „Drohnenführerschein“ bezeichnete Nachweis ist seit dem 1. Oktober Pflicht. Die Bescheinigungen dürfen vom Luftfahrtbundesamt anerkannte Stellen oder Luftsportverbände ausstellen.

-Einschränkungen: Der Steuerer muss sein Fluggerät immer in Sichtweite bewegen. Außerdem darf beispielsweise nicht über Menschenansammlungen, Unglücksorten, nahe Flughäfen oder Krankenhäusern geflogen werden. Auch über Wohngrundstücken gilt ein Flugverbot – es sei denn, der Eigentümer stimmt zu.  mm

Artikel 7 von 11