München – Der Innenausschuss des Landtags hat sich gestern erneut mit der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte befasst. Die Fraktionen von SPD und Grünen sowie die fraktionslose Claudia Stamm hatten Anträge gestellt, in denen sie die Staatsregierung dazu aufforderten, für eine erkennbare Kennzeichnung auf den Polizeiuniformen zu sorgen.
Anlass für den erneuten Vorstoß ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR). Die Entscheidung geht auf einen Polizeieinsatz nach dem Münchner Regionalligaderby zwischen den zweiten Mannschaften des FC Bayern München und dem TSV 1860 München im Dezember 2007 zurück. Damals hatten Beamte Pfefferspray und Schlagstöcke gegen Fans eingesetzt, es wurde wegen Körperverletzung ermittelt, zu einer Anklage kam es nicht. Die verantwortlichen Polizisten konnten nicht identifiziert werden. Das Gericht führte das unter anderem darauf zurück, dass eine erkennbare Kennzeichnung der Polizisten fehlte.
Die CSU-Fraktion lehnte die Anträge jedoch mit den Stimmen der freien Wähler ab. „Wir lehnen eine Kennzeichnungspflicht grundsätzlich ab – zum Schutz der Polizeibeamten “, sagte der CSU-Abgeordnete Manfred Ländner. „Wir sehen auch nach dem neuen Urteil keine Pflicht zur Kennzeichnung.“ Aus Sicht der CSU-Fraktion ist die Einsatzdokumentation der Polizei ausreichend sichergestellt. „Wir gehen davon aus, dass sich unsere Polizisten an Recht und Gesetz halten.“
Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Grünen, zeigte sich enttäuscht über diese Haltung. Sie ist überzeugt: „Die Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen der Bürger in die Polizei stärken.“ Und auch die Polizisten würden vor falschen Anklagen bewahrt. Die Angst einiger Beamter, dass damit ihre Bewegungen dokumentiert werden könnten, ließe sich mit wechselnden Einsatznummern lösen. „In vielen andern Bundesländern funktioniert das schließlich auch“, sagt Schulze. „Die CSU argumentiert hier ideologisch und nicht rational.“
Am weitesten ging der Antrag der fraktionslosen Abgeordneten Claudia Stamm. Sie forderte nicht nur eine Nummern-Identifizierung für geschlossene Einheiten, sondern auch eine namentliche Kennzeichnung für alle Kräfte der Landespolizei sowie für Helfer der Sicherheitswacht. Ihr Antrag fand jedoch bei keiner Fraktion Zustimmung. dg