An Allerheiligen gedenken die Katholiken der Verstorbenen. Ursprünglich war der 1. November jedoch kein Tag des Totengedächtnisses, sondern ein österliches Fest, an dem sich die Kirche der unbekannten Heiligen erinnert. Eigentlicher Totengedenktag ist der 2. November, Allerseelen. Allerheiligen bekennt die Kirche, „dass es eine große Schar von Menschen gibt, deren Leben für immer und ewig geglückt ist.“ Allerheiligen ist also nicht nur das Fest der offiziell Heiliggesprochenen. In der abendländischen Kirche wird Allerheiligen seit dem neunten Jahrhundert am 1. November gefeiert. Es ist in fünf Bundesländern gesetzlicher Feiertag – neben Bayern in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. kna